Und nach dem Startpost gibt es weitere Post's in denen Deine Fragen
schon mal ausführlich beantwortet
wurden.
Aha. Ich hatte den thread schon gelesen bevor ich die frage gestellt habe. Vielleicht habe ich es überlesen.
Zu meiner ersten frage (telemetrie bei bestandsmodllen) habe ich keine konkrete antwort gefunden. Bzw möchte nicht nochmal 11 seiten lesen.
Zu meiner zweiten:
"Für den Modellflug wichtig ist die Klasse „
Privat hergestellt“, unter der Modelle von bis zu 25 kg im Rahmen der Unterkategorie A3 (Flug fern von Personen) geflogen werden dürfen. Das ist zwar für große Modelle keine gute Idee, da die Kategorie „Offen“ die Flughöhe kategorisch auf 120 m über Grund beschränkt (AGL, above ground level). Aber grundsätzlich wird so Modellfliegen auf Wiesen und Feldern frei gegeben, und zwar europaweit. Mit
„Privat hergestellt“ sind ganz normale Flugmodelle gemeint, wie auch der Verzicht auf eine elektronische Identifikation während des Fluges sowie sonstige technische Mindestanforderungen zeigt. Die Definition 16 in Artikel 2 des EU-Gesetzes 947 dagegen kann missverstanden werden: Privat hergestellt ist
„ein UAS, das vom Erbauer für seine eigenen Zwecke zusammengebaut oder hergestellt wurde, mit Ausnahme von UAS, die aus Bauteilen zusammengesetzt werden, die als Fertigbausatz in Verkehr gebracht werden“. In der Diskussion mit der EASA in Köln hatten deren Vertreter erklärt, damit seien Fertigbausätze für UAS gemeint, keine vorgefertigten Flugmodelle, die noch mit der Steuerung auszustatten sind."
Und hier strauchel ich an der formulierung: ab wann ist ein bausatz nicht mehr "privat hergestellt"? Wenn ich nen bausatz kaufe (nur schaum) dann elo selber besorge und einbaue ist das dann "privat" hergestellt?