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Gefahren EU Registrierungspflicht Flugmodelle, Kompetenznachweis

Jojo

Mitglied
Du hast recht. Hab das nicht so aufmerksam gelesen. Hab das irgendwie mit dem brennbaren Schild gleichgesetzt. Äh... Unbrennbar :ROFLMAO:
 

safty

Mitglied
Was mich so irritiert:
Es heißt Drohnenführerschein, Drohnenverordnung etc.
Von Modellflugzeugen ist nie eine Rede ?
Heißt nur im "allgemeinen Sprachgebrauch" so, vermutlich, damit man das auch per google findet ;)

Ofliziell nennen die das: "EU-Kompetenznachweises für Fernpiloten für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge" und da wird erstmal nicht zwischen Drohnen (die ja auch nicht unbedingt immer nur Multicopter sein müssen) und den "klassischen" Flächenfliegern oder Helis unterschieden.

btw: den Kompetenznachweis darf man nicht mit dem: "EU-Fernpilotenzeugnis" verwechseln. Das ist noch mal eine andere "Liga", z.B. für die "Betriebsbedingung A2"
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab auch den schein eben gemacht. Tatsächlich habe ich mir vorher das "unterrichtsmaterial" angeschaut, was gar nich so schlecht war wie ich finde. Zum nachlesen von dem rechtlichen kram ganz gut zu gebrauchen.

Nachdem man bestanden hat kommt man an das unterrichtsmaterial aber nich mehr ran, oder bin ich zu blöd?

Falls wer den test noch vor sich hat könnte er den link zu den materialien nochmal posten?
 
Danke! Habe gerade gemerkt das der link auch auf dem startpost dieses threads ist. :thumbsup:

Was ich immer noch nich ganz verstanden habe ist die definition von bestands uav, von selbstbau uav und welchevorrausetzungen sie bis wann mitbringen müssen

- muss ich höhenmesser etc nachrüsten ? Innerhalb von 2 Jahren/sofort/gar nicht? In der Faq vom lba wird darauf nicht eingegangen. Im test ist es vorschrift (nur für neue Drohnen?)
- Ist in zukunft eigenbau noch erlaubt? Und was ist die definition von eigenbau?
 
Zuletzt bearbeitet:
Und nach dem Startpost gibt es weitere Post's in denen Deine Fragen
schon mal ausführlich beantwortet
wurden. :)
Aha. Ich hatte den thread schon gelesen bevor ich die frage gestellt habe. Vielleicht habe ich es überlesen.

Zu meiner ersten frage (telemetrie bei bestandsmodllen) habe ich keine konkrete antwort gefunden. Bzw möchte nicht nochmal 11 seiten lesen.

Zu meiner zweiten:
"Für den Modellflug wichtig ist die Klasse „Privat hergestellt“, unter der Modelle von bis zu 25 kg im Rahmen der Unterkategorie A3 (Flug fern von Personen) geflogen werden dürfen. Das ist zwar für große Modelle keine gute Idee, da die Kategorie „Offen“ die Flughöhe kategorisch auf 120 m über Grund beschränkt (AGL, above ground level). Aber grundsätzlich wird so Modellfliegen auf Wiesen und Feldern frei gegeben, und zwar europaweit. Mit „Privat hergestellt“ sind ganz normale Flugmodelle gemeint, wie auch der Verzicht auf eine elektronische Identifikation während des Fluges sowie sonstige technische Mindestanforderungen zeigt. Die Definition 16 in Artikel 2 des EU-Gesetzes 947 dagegen kann missverstanden werden: Privat hergestellt ist „ein UAS, das vom Erbauer für seine eigenen Zwecke zusammengebaut oder hergestellt wurde, mit Ausnahme von UAS, die aus Bauteilen zusammengesetzt werden, die als Fertigbausatz in Verkehr gebracht werden“. In der Diskussion mit der EASA in Köln hatten deren Vertreter erklärt, damit seien Fertigbausätze für UAS gemeint, keine vorgefertigten Flugmodelle, die noch mit der Steuerung auszustatten sind."

Und hier strauchel ich an der formulierung: ab wann ist ein bausatz nicht mehr "privat hergestellt"? Wenn ich nen bausatz kaufe (nur schaum) dann elo selber besorge und einbaue ist das dann "privat" hergestellt?
 
Hier noch das zitat zu meiner ersten frage:

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"Meine Drohne ist noch nicht nach der neuen Verordnung (EU) 2019/945 zertifiziert. Darf ich sie weiter benutzen?
Nicht mit EU-Recht konforme Drohnen dürfen weiter betrieben werden.
Drohnen unter einer Höchstabflugmasse von 250 g dürfen unter den Bedingungen der Unterkategorie A1 der Offenen Kategorie, Drohnen bis 25 kg in der Unterkategorie A3 betrieben werden.
Zusätzlich gelten bis zum 1. Januar 2023 nationale Übergangsregelungen. In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Regelungen für den weiteren Betrieb nicht EU-Recht konformer Drohnen:
Drohnen bis 500 g dürfen in der Unterkategorie A1 weiterhin ohne „Drohnenführerschein“ betrieben werden.
Steuerer von Drohnen bis 2 kg dürfen ihre Drohne in einer Entfernung bis zu 50 m zu Menschen betreiben, wenn sie über ein Kompetenzniveau mindestens vergleichbar zu UAS.OPEN.030 Nummer 2 von Teil A des Anhangs der Verordnung (EU) 2019/947 verfügen. Dieses Niveau ist erreicht, wenn der Fernpilot:
a) über ein EU-Fernpiloten-Zeugnis verfügt oder
b) über einen nationalen Kenntnisnachweis gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO und über einen EU-Kompetenznachweis und eine Selbsterklärung über den Abschluss eines praktischen Selbststudiums gemäß UAS.OPEN.030 Nummer 2 Buchstabe b verfügt.
Alternativ darf diese Drohne unter den Betriebsbedingungen der Unterkategorie A3 betrieben werden. Dazu muss der Steuerer in der Zeit bis zum 1. Januar 2022, sofern er nicht im Besitz des EU-Kompetenznachweises ist, über einen Kenntnisnachweis verfügen. Ab dem 1. Januar 2022 ist für den Betrieb in der Unterkategorie A3 nur noch der EU-Kompetenznachweis für Steuerer zulässig.
Drohnen von mehr als 2 kg bis 25 kg dürfen nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Steuerer benötigen für den Betrieb nicht EU-Recht konformer Drohnen einen EU-Kompetenznachweis. Bis zum 1. Januar 2022 darf auf der Grundlage eines Kenntnisnachweises geflogen werden."
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Hier wird nicht auf telemetrie eingegangen. Bei der prüfung und deren unterlagen wird sie aber als verpflichtend dargestellt. Also frage ich mich ob man doch nachrüsten muss oder eben nicht....
 

Hubschrau-bär

Mitglied
Und hier strauchel ich an der formulierung: ab wann ist ein bausatz nicht mehr "privat hergestellt"? Wenn ich nen bausatz kaufe (nur schaum) dann elo selber besorge und einbaue ist das dann "privat" hergestellt?
Auch ich, finde ich extrem unausgegoren und sehr schwammig.:)
Habe ich glaube schon so ähnlich kommentiert.
Hier wird nicht auf telemetrie eingegangen. Bei der prüfung und deren unterlagen wird sie aber als verpflichtend dargestellt. Also frage ich mich ob man doch nachrüsten muss oder eben nicht....
Kucke ich mir die Tage nochmal genau an.:)
 
Mich würde mal interessieren ob es bei der Nutzung der unbemannten Fluggeräte einen Unterschied macht, ob man sie privat, oder Gewerblich nutzt?
 
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