Neee du, Ich hab keine Fahrräder und das ist der Große unterschied warum ich damit auf die Straße darf und sogar Versichert bin durch meine Haftpflicht, und auch der Grund warum die Polizei nix sagt, ich hab mal nen 10er Strafe zahlen müssen jap, weil ich um 3 Nachts Ohne Licht kurz ne Runde gedreht hab das war aber meine eigene Dummheit ( allerdings aufm "Dorf" wo nachts nichts los ist ) Anfangs wurde ich Abends und Nachts sehr sehr oft Kontrolliert bis die Cops mich kannten, aber nich wegen Fehlender Anbauteile sondern weil ich mit Hochwertigen Bikes fahre die man so bei uns nie sieht und der verdacht da war das die Gestohlen sind, Kurz gesagt die Cops haben sich immer nur für die Rahmennummer Interessiert und nicht dafür das keine Reflektoren dran sind weil man ganz offensichtlich sieht das es keine Fahrräder sind für den Straßenverkehr.
Meine Bikes sind als Sportgeräte deklariert und damit sind Überführungsfahrten und Fahren zum Trainieren auf Öffentlichen Straßen sehr wohl erlaubt, deswegen Dürfen Rennradfahrer mit ihren Bikes auf der Straße fahren ;-)
Und is ja nicht so als würde ich Komplett ohne Licht Fahren
Ich hab nen befreundeten Polizist gefragt und der hat mir ebenfalls bestätigt das so alles okay ist, die Reflektoren nja drücken sie nen Auge zu, zumal ich eh immer so Fahre das ich möglichst wenigst Öffentliche Straße Fahren muss, hier aufm Land geht das. In ner Stadt würde ich mich nicht wagen so zu Fahren, nicht weils Verboten wäre sondern weil mir mein Leben und meine Gesundheit wichtig ist
PS : Das Gewicht ist auch noch wichtig ab wann ein Fahrrad als Sportgerät Deklariert wird zumindest bei Rennrädern ;-)
So war das z.b in der STVO §67 geregelt bevor 2013 ne Änderung kam
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
- für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;
- der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
- Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
- anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nummer 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
Ne Recht ähnliche Reglung steht in meiner Versicherung drinnen ( die im Übrigen ne Versicherung für RC Modellsport beinhaltet unter anderem für meine Quadrocopter )
Die Sache ist das diese art von Fahrrädern nicht für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gebaut wurden und nicht so nachgerüstet werden können, es aber trotzdem die Möglichkeit geben muss das jeder Bürger mit einem Solchen Gerät Trainieren darf ( Stichwort Grundgesetzt ) So wurde zumindest mal vor Gericht argumentiert wenn ich das Richtig im Kopf hab.