safty
Mitglied
Was meinst du mit "Quatsch"?Quatsch. Daher der geschickte Zusatz "nahezu".
Wobei die Information in Dragondrivers Beitrag ja nun mittlerweile sowas wie "Allgemeinwissen" hier ist.
Das Thema wurde ja bereits ausgiebig "totgeritten", es geht jetzt nur noch darum, seine beantragte e-id auch zu bekommen.
(btw. ich hab meine mittlerweile auch vom LBA erhalten)
Ach ja, und von der Vorgabe "Feuerfest" steht da nix, weder beim LBA noch sonst irgendwo. Das war bisher bei den "alten" Piloten-Plaketten anders und ich finde es auch sinnvoll ein feuerfestes Schild zu benutzen.
Wenn mir ein Flieger "abhaut" und bei anderen einen Schaden verursacht, dann steh ich auch (bzw. meine Versicherung) dafür gerade.
btw: Die e-id wird nicht nur auf dem "Fluggerät" angebracht, sondern auch bei demenstprechend befähigten Drohnen (C1-C3) in das Ding "reingeschrieben", (mitsamt der 3 Zeichen hinter dem Bindestrich, die man aber auf der Plakette selbst nicht aufführen sollte, ist sowas wie eine Prüfziffer).
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