• Hallo Zusammen, Aufgrund der aktuellen Situation setzten wir die Möglichkeit aus, sich mit Gmail zu registrieren. Wir bitten um Verständnis Das RCMP Team

Wichtig! Erst Versichern, dann fliegen!

D

Deleted member 17

Gast
Es gibt zwar mittlerweile angeblich wichtige RC Fahrer Sternchen, die der Meinung sind, dass man
mit 3.000.000,00 € unterversichert ist, würde dann mal gern ein solches Versicherungsangebot sehen wollen.:rolleyes:
DMFV als Einzelmitglied, Zusatz III 3.000.000.00 € = 53,00 €, habe ich, Zusatz IV 4.000.000,00 € = glaube ich
um 65,00 €.
Ich hoffe, das für die 10.000.000,00 € mal ein Nachweis kommt, in Form des Versicherungsgebers, bin sehr gespannt.:rolleyes:
 

Holly

Mitglied
Bin ja schon lange am Lesen und erkundigen im Netz, aber ständig liest man immer etwas anderes, das günstigste waren knapp 100 Euro im Jahr, aber nur fürs fliegen, ich möchte aber alles abdecken, da ich auch großmodelle fahre, es sollte aber irgendwie alles in einem bezahlbaren Rahmen bleiben, da ja gute modelle auch einiges kosten. Am Ende ist noch nicht mal klar ob eine Versicherung im Ernstfall zahlen würde, da man bestimmt grob fahrlässig gehandelt hat. Dann sollten Sie doch lieber noch so eine Art Führerschein einführen wo geprüft wird ob man überhaupt mit den Modellen und der technik umgehen kann und sie auch versteht. Habe in meinen Jahren leider schon viel Blödsinn erlebt.
Werde mich mal über die DMFV erkundigen, die DMO soll ja nicht so toll sein.
 

Markus2911

Mitglied
Bin ja schon lange am Lesen und erkundigen im Netz, aber ständig liest man immer etwas anderes, das günstigste waren knapp 100 Euro im Jahr, aber nur fürs fliegen, ich möchte aber alles abdecken, da ich auch großmodelle fahre, es sollte aber irgendwie alles in einem bezahlbaren Rahmen bleiben, da ja gute modelle auch einiges kosten. Am Ende ist noch nicht mal klar ob eine Versicherung im Ernstfall zahlen würde, da man bestimmt grob fahrlässig gehandelt hat. Dann sollten Sie doch lieber noch so eine Art Führerschein einführen wo geprüft wird ob man überhaupt mit den Modellen und der technik umgehen kann und sie auch versteht. Habe in meinen Jahren leider schon viel Blödsinn erlebt.
Werde mich mal über die DMFV erkundigen, die DMO soll ja nicht so toll sein.

Die Gefahr von grob fahrlässigkeit, kannst du durch einen gut ausgesuchten Platz zum Betrieb für dein Modell total eleminieren.

Thema Führerschein, der bringt leider im echten Straßenverkehr auch nicht wirklich was.
Fährt doch eh jeder 3. nach seiner persönlichen STVO.
 

Holly

Mitglied
Was ist ein ausgesuchter Platz, ich fliege nur über freien Flächen, was ist aber bei Funkausfall, meine Drohne kommt zurück sofern sie vor dem Start ordentlich kalibriert ist, weiß ja nicht wie es bei Hubschraubern und Flugzeugen ist. Wenn ich mit einem voll geladenen lipo losfliege dann würde sie bei einem Problem fast 20 Minuten ohne mich weiter fliegen, aber durch das Wifi modul und die offizielle app bin ich eh bei dji registriert.
Und wegen dem Führerschein, es ist leider so das sich jeder Laie eine Drohne oder Sonstiges kaufen kann und nach 5Minuten im GPS Modus geflogen sind und dann glauben das sie es können. Ich habe sehr viele Stunden vor dem ersten Start damit verbracht mir ein theoretisches wissen anzueignen.
Mich hat schon immer Hubschrauber fliegen interessiert und fasziniert, aber ohne einen Fluglehrer (Schulung) werde ich nie alleine einen Hubschrauber oder Flugzeug in die Luft bringen.
 

Markus2911

Mitglied
Hallo!

Eine Wiese in einer Bauerschaft oder sogar ein Feld/Rasen/Fiehfutterwiese/Bolzplatz direkt neben einer Wohnsiedlung, kann ein Wildflugort sein.
Entsprechende Flugversicherung und eine Aufstiegsgenehmigung vom Grundstückseigentümer voraus gesetzt.
So bei mir. Ich muss allerdings rücksicht auf den Bolzplatz nehmen:thumbsup:

Ich habe letztens ein Flugzeug am Vereins Flugplatz im neben stehendem Maisfeld verloren.
Wir Flieger haben Fail Saves:thumbsup:
Meine Helis stellen den Motor sofort ab und alle Servos gehen auf Mittelstellung wenn der Funk abbricht.
Aber da kann man entsprechend mit Tests vorsorgen und Sicher fliegen:cool:
 

Holly

Mitglied
Ich fliege ja auch nur über Felder und Wiesen, es ist halt schön wenn man mal in den Schwarzwald oder sonst wohin fährt und mal über den Berg schauen kann.
Sicherheit geht vor, deswegen bin ich froh dji zu besitzen, da kann man sehr viel einstellen, und beim großmodell ist Motorstop drin.
 

Holly

Mitglied
Ich wollte es mal ausprobieren, aber meine Drohne war schneller. Bin schön geflogen und habe nicht weiter auf meine Datenübertragung geschaut und plötzlich ging nichts mehr über die Steuerung, die Drohne stieg auf meine angegebene Höhe von 20 Meter und ist dann auf dem Platz gelandet wo ich den Kompass kalibriert habe. Auf jeden Fall hat es funktioniert, der Grund war das die akkuspannung unter 5 Minuten ging, habe jetzt das akustische Signal für die Warnung auf max gestellt.
 

Dragondriver

Mitglied
Bei meiner S4V3 habe ich es schon mal auf einer sehr großen Wiese getestet. Copter in etwa 50 m Entfernung bei ca. 15 m Höhe geparkt und Sender aus. Er kam in einem schönen Landeanflug genau zu seinem Startplatz zurück. Hatte aber vorher am Boden getestet, wie lange der Signalaufbau dauert, wenn ich den Sender wieder einschalte. Es waren etwa 3 Sek. Aber GPS kann auch mal versagen, hatte ich auch schon. Wenn das dann mit Signalverlust zusammen trifft hilft nur noch Hoffen, das das Fluggerät ohne Schaden anzurichten runterkommt oder man muss zu seiner Versicherung laufen, die man dann in jedem Fall haben sollte. Ohne Versicherung würde ich selbst irgendwo auf dem freien Land nicht fliegen. Man weis nie wie weit der Copter im Falle von einem Signalverlust und ohne GPS noch fliegt bevor er runterknallt.
 

Holly

Mitglied
Laut meines Versicherungsvertreters ist es in meiner Haftpflicht mit drin, Beiträge sind dadurch natürlich in die Höhe gegangen, deswegen bin ich ja auf der Suche nach einer Versicherung für modellbau die Alles abdeckt ( nicht nur fliegen)
Die app zeigt mir die Anzahl der Satelliten an.
 
die Gesellschaften ändern grade ihre tarife, durch das Problem mit den Coptern, über 1kg wird sehr schwer.

Ansonsten gab es da doch diesen verein, 60€ im jahr und es ist alles abgedeckt.
 

Sulley

Mitglied
Dieses Versicherungsthema finde ich schon ziemlich undurchschaubar. In meiner Haftpflicht steht folgende Formulierung:

"Versichert ist jedoch Ihre Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch Gebrauch von ... ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen."

Ich habe daraufhin mal nochfolgende Anfrage an die Versicherung gestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine spezielle Nachfrage zu meiner Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsbedingungen der von mir bei Ihnen abgeschlossenen Haftpflichtversicherung sind sehr allgemein gehalten. Meiner Meinung nach sind sämtlich Risiken beim Führen von ferngelenkten Modellen abgedeckt (Ziffer 3.2, Punkt 6). Den entsprechenden Passus füge ich im Anschluss an meine Ausführungen dieser Mail an.

Mir sind von anderen Versicherungen z. B. Einschränkungen in Bezug auf das Abfluggewicht bekannt (nur Modelle bis 5 kg oder ähnlich).

Ich möchte Sie bitten mir kurz zu bestätigen, dass sämtliche Schäden, die durch ferngelenkte Modelle (zu Lande, Wasser oder Luft) verursacht werden, durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so möchte ich Sie bitten mir anhand der Versicherungsbedingungen zu erläutern, welche Ausnahmen oder Rahmenbedingungen gelten.

Vielen Dank vorab, mit freundlichen Grüßen


3. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge
3.1 Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahr-zeugs verursacht werden.
3.2 Versichert ist jedoch Ihre Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch Gebrauch von
(1) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Kfz und Anhängern ohne Rücksicht auf die Höchstgeschwindigkeit;
Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit;
selbst fahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit;
nicht versicherungspflichtigen Anhängern.
Hierfür gilt:
Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse in Ziff. 3.1 (2) AHB und in Ziff. 4.2 (1) AHB.
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflich-tet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erfor-derlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
(2) nur bei PREMIUM: Motor betriebenen Krankenfahrstühlen und Golfwagen;
(3) Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;
(4) Wassersportfahrzeugen (auch Windsurfbrettern), ausgenommen eigene Segelboote und eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren - auch Hilfs- oder Außenbordmotoren - oder Treibsätzen.
Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist;
(5) nur bei PREMIUM: Kitesurf-Boards und -Drachen ohne Begrenzung der Flughöhe;
(6) ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.

Als Antwort bekam ich folgende Info:

gem. der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
10/13 Pkt. 3. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge Pkt. 3.2. (3)(6) gilt Versicherungsschutz für Schäden, die verursacht
werden durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen und ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen, die nicht
der Versicherungspflicht unterliegen.

Für Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge die der Versicherungspflicht unterliegen, können wir Ihnen leider keinen
Versicherungsschutz anbieten.
Wo bitte wird denn jetzt genau differenziert zwischen "Versicherungspflicht Ja oder Nein"? Irgendwo muss doch stehen ab welchen Rahmenbedingungen eine Versicherungspflicht gilt? Die Formulierung in meiner Versicherung ist so allgemein und eigentlich eindeutig gehalten, das meiner Meinung nach eine Nachfrage nicht einmal notwendig wäre.
 

Nebelspinne

Mitglied
Bei Flugmodellen besteht seit 2005 die Versicherungspflicht, egal ab welchem Gewicht.
Sobald du was ferngesteuertes in die Luft wirfst, musst du versichert sein. Den Schutz gibt dir deine Haftpflicht nicht. Muss daher gesondert sein.
 

Sulley

Mitglied
Mag ja grundsätzlich so sein, will ich nicht abstreiten, aber was hat dann bitte die Formulierung
"Versichert ist jedoch Ihre Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch Gebrauch von ... ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen."
in meinen Versicherungsbedingungen zu suchen?
 

Hasi

Autor
Mag ja grundsätzlich so sein, will ich nicht abstreiten, aber was hat dann bitte die Formulierung
"Versichert ist jedoch Ihre Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch Gebrauch von ... ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen."
in meinen Versicherungsbedingungen zu suchen?
Das gilt, meines Wissens, für die Spielzeugmodelle bis 10 oder 15km/h, wenn ich mich grad nicht irre.
Hat also mit unseren RC-Modellen nicht viel am Hut, da dieses im Normalfall schneller sind, zumindest bei den Fahrzeugen - selbst RTR-Bausätze (ausgenommen Crawler etc.) fahren 25-30km/h.
 

Hasi

Autor
Anders gefragt, hast du deine RC-Fahrzeuge versichert?
Da ich damals ein Großmodell hatte (1:6er Benziner mit 27ccm Motor, 10kg Fahrgewicht), hat mein Vater damals die Haftpflichtversicherung um diesen Passus erweitern lassen bzw. zusätzlich abgeschlossen, ja. War nicht teuer, hat glaube ich nur ein paar Euro im Jahr ausgemacht.
Ob ich die nun, da ich ja schon einige Jahre selbtversichert bin, auch noch habe, weiß ich ehrlich gesagt nicht - muss ich mal nachfragen; gut, dass du es erwähnst.


Wie weit die Leistungen des DMFV außerhalb von Flugmodellen geht, weiß ich grad nicht - lese hier nur sporadisch etwas mit und mir fiel dein Satz zu RC-Cars auf :)
 

yoshi

Betreiber
Mitarbeiter
Also zu dem Zeitpunkt, als mich damit auseinandergesetzt habe, galt das für meine Haftpflicht folgendermaßen:
Alle Land- und Wassermodelle waren in der Versicherung mit abgedeckt, ohne Gewichtsbeschränkung. Flugmodelle nur ohne Antrieb bis 5 kg Abfluggewicht.

Für mich war es zu dem Zeitpunkt interessant, da sich meine Madame einen HPI Baja B 2.0 gekauft hatte. Und zu dem Zeitpunkt hatten viele Versicherungen ein 5 kg Limit für Ferngesteuerte Modelle. Deshalb hatte ich mich da schlau gemacht. Das ist aber auch schon ein paar Jahre her und galt für meine Versicherung und meinen Tarif.

Bei neueren Tarifen sind diese Dinge oft nur mit Limits abgedeckt. Sei es Gewicht oder Geschwindigkeit.
 
Top Bottom