Ich hab mich mal informiert, hier die schriftliche Antwort der Unteren Naturschutzbehörde Elmshorn:
"...die Holmer Sandberge sind Teil des europaweiten Schutzgebietssystem NATURA 2000 und wurden durch LSG VO rechtlich gesichert. Im Bereich der Sandberge besteht die Pflicht die Wege nicht zu verlassen. Dies gilt auch für mitgeführte „Gegenstände“. Ein Befahren von „Geländestrecken“ in diesen Gebiet ist deshalb nicht zulässig."
Für mich ist dieses Gebiet somit erledigt, ich will da weder Ärger bekommen, noch die Landschaft strapazieren
das muss dann jeder für sich selbst entscheiden, ob er da fährt oder nicht.
Schönen Abend noch