Hubschrau-bär
Mitglied
Ich tippe mal die kennen Dich. Deswegen zwei e-ID's, falls das FluggerätIch kenn die Antwort ja
nicht einteilig landet.
Ich tippe mal die kennen Dich. Deswegen zwei e-ID's, falls das FluggerätIch kenn die Antwort ja
Ich tippe mal die kennen Dich. Deswegen zwei e-ID's, falls das Fluggerät
nicht einteilig landet.
Hab tatsächlich 2 e-IDs, Ich hab als Versicherung DMO angegeben und die Nummer, die auf dem Schein steht,So ich habe meine e-ID via Verbandsregistrierung bekommen.
Was meint ihr?
Hab ich jetzt 2 e-IDs oder haben die es geschafft die Daten zusammen zu führen?
Ich tippe mal die kennen Dich. Deswegen zwei e-ID's, falls das Fluggerät
nicht einteilig landet.
Das zählt wohl nur für zertifizierte Modelle. Ich denke, alle Modelle im Selbstbau werden nicht zertifiziert werden können und fliegen dann in der offenen Kategorie. Das meinst du bestimmt mit weißer Ware? Um Haushaltsgeräte geht's ja hier nicht eigentlichIch frage mich gerade wie ich eine Fernidentifizierung und eine Geo-Sensibilisierung in meine Flugzeuge und Quadcopter einbaue.
Haben die den Schuss nicht gehört, oder gilt das nur für die weisse Ware?
Den Anhang 93209 betrachten
Na sowas haltDas meinst du bestimmt mit weißer Ware?
sagt wer?Mein 500er Rex und die grosse Timber würden demnach zur Unterkategorie A2 und zur UAS-Klasse C2 gehören.
Wie wär´s denn mit A3 und "Selbstbau"?Weil die beiden mehr als 900 Gramm wiegen, also nicht mehr zu C0 oder C1 gehören.
Sind also C2 und gehören in die UK A2.
Oder wo würdest Du sie einstufen?
Nicht wirklich, bin froh wenn ich beim Fliegen keinen sehe.Du wirst mit deiner Timber und dem 500er Heli ja wohl kaum in 5m Entfernung um die Köpfe unbeteiligter Leute herumbrummen wollen?
Ich hatte es so verstanden, dass man mit einem Flieger >900 und <4000 Gramm nur mit der A2-Lizenz fliegen darf.Der Kompetenznachweis A1/A3 ist für diejenigen Piloten erforderlich, von deren unbemannten Luftfahrzeugen entweder aufgrund ihres Gewichts oder ihres Einsatzortes weit abseits von Menschen ein relativ geringes Gefährdungspotenzial ausgeht. Wer in der Nähe von unbeteiligten Personen oder unterhalb eines Mindestabstands von 150 Meter zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten fliegen möchte, für den kann unter Umständen das Fernpiloten-Zeugnis A2 erforderlich sein.
dann wäre ich auch Fliegertechnisch "im Arsch" gewesen. Das mit "Prüfung vor Ort" geb ich mir in meinem (und deinem ) Alter nicht mehr.Ich hatte es so verstanden, dass man mit einem Flieger >900 und <4000 Gramm nur mit der A2-Lizenz fliegen darf.
ich finde das ist alles etwas praxisfremd ; oder ?Nicht wirklich, bin froh wenn ich beim Fliegen keinen sehe.
Hab gerade was beim DMFV gefunden:
Ich hatte es so verstanden, dass man mit einem Flieger >900 und <4000 Gramm nur mit der A2-Lizenz fliegen darf.
Das gilt aber wohl nur wenn man bis auf 30 Meter an Personen heran möchte oder näher als 150 Meter an die o.g. Gebiete ranfliegt.
wie wahr, wie wahrich finde das ist alles etwas praxisfremd ; oder ?
Ein Kuddelmuddel erster Kajüteetwas praxisfremd ; oder ?
Das hat mit "Drohnen" gar nichts zu tun, sondern mit den Idioten, die diese dort fliegen, wo sie nicht dürfen.... und alles wegen der tollen Drohnen..