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Kaufberatung Neue Modellflugverordnung

Hubipilot

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So ich habe meine e-ID via Verbandsregistrierung bekommen.

Was meint ihr?
Hab ich jetzt 2 e-IDs oder haben die es geschafft die Daten zusammen zu führen?
Hab tatsächlich 2 e-IDs, Ich hab als Versicherung DMO angegeben und die Nummer, die auf dem Schein steht,
der DMO -> via MFSD -> DAeC dort wurde AXA mit einer anderen Nummer angegeben und zwei verschiedene eMail Adressen wurden genutzt.
Ich könnte den Kompetenznachweis nochmal machen, wenn ich wollte ....

vielleicht auch deswegen:
Ich tippe mal die kennen Dich. Deswegen zwei e-ID's, falls das Fluggerät
nicht einteilig landet.
 

Devil

Mitglied
Ich frage mich gerade wie ich eine Fernidentifizierung und eine Geo-Sensibilisierung in meine Flugzeuge und Quadcopter einbaue.
Haben die den Schuss nicht gehört, oder gilt das nur für die weisse Ware?
Screenshot 2021-05-06 192654.jpg
 

Rcfanatika

Mitglied
Ich frage mich gerade wie ich eine Fernidentifizierung und eine Geo-Sensibilisierung in meine Flugzeuge und Quadcopter einbaue.
Haben die den Schuss nicht gehört, oder gilt das nur für die weisse Ware?
Den Anhang 93209 betrachten
Das zählt wohl nur für zertifizierte Modelle. Ich denke, alle Modelle im Selbstbau werden nicht zertifiziert werden können und fliegen dann in der offenen Kategorie. Das meinst du bestimmt mit weißer Ware? Um Haushaltsgeräte geht's ja hier nicht eigentlich :p
 

Dragondriver

Mitglied
Nach meinem Wissen nur für Industriell gefertigte Copter ab einem bestimmten Zeitpunkt.
Für selbst gebaute und ältere Gekaufte besteht Bestandsschutz. So habe ich das zumindest verstanden.
 

Devil

Mitglied
Na sowas halt ;)
phantom.jpg

Wenn es meine "alten" Selbstbauflieger und Schaumwaffeln nicht betrifft ist es ja ok.

Screenshot 2021-05-06 205953.jpg

Mein 500er Rex und die grosse Timber würden demnach zur Unterkategorie A2 und zur UAS-Klasse C2 gehören.
Jetzt muss ich ernsthaft eine Theorieprüfung vor Ort machen?
Zählt das auch wenn meine Frau die Prüfung abnimmt? Ist ja auch vor Ort. :p

Ich glaube ich hole mir demnächst nur noch Simulatoren.:rolleyes:
 

Devil

Mitglied
Weil die beiden mehr als 900 Gramm wiegen, also nicht mehr zu C0 oder C1 gehören.
Sind also C2 und gehören in die UK A2.
Oder wo würdest Du sie einstufen?
 

safty

Mitglied
[
Weil die beiden mehr als 900 Gramm wiegen, also nicht mehr zu C0 oder C1 gehören.
Sind also C2 und gehören in die UK A2.
Oder wo würdest Du sie einstufen?
Wie wär´s denn mit A3 und "Selbstbau"?
Du wirst mit deiner Timber und dem 500er Heli ja wohl kaum in 5m Entfernung um die Köpfe unbeteiligter Leute herumbrummen wollen?
(und darum geht es ja in der Betriebsart-Unterkategorie A2)

Die A2 ist halt so ein "Sonderfall", daher auch die zusätzliche Prüfung
 

Devil

Mitglied
Du wirst mit deiner Timber und dem 500er Heli ja wohl kaum in 5m Entfernung um die Köpfe unbeteiligter Leute herumbrummen wollen?
Nicht wirklich, bin froh wenn ich beim Fliegen keinen sehe. :D

Hab gerade was beim DMFV gefunden:
Der Kompetenznachweis A1/A3 ist für diejenigen Piloten erforderlich, von deren unbemannten Luftfahrzeugen entweder aufgrund ihres Gewichts oder ihres Einsatzortes weit abseits von Menschen ein relativ geringes Gefährdungspotenzial ausgeht. Wer in der Nähe von unbeteiligten Personen oder unterhalb eines Mindestabstands von 150 Meter zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten fliegen möchte, für den kann unter Umständen das Fernpiloten-Zeugnis A2 erforderlich sein.
Ich hatte es so verstanden, dass man mit einem Flieger >900 und <4000 Gramm nur mit der A2-Lizenz fliegen darf.
Das gilt aber wohl nur wenn man bis auf 30 Meter an Personen heran möchte oder näher als 150 Meter an die o.g. Gebiete ranfliegt.
 

Datterich

Mitglied
Nicht wirklich, bin froh wenn ich beim Fliegen keinen sehe. :D

Hab gerade was beim DMFV gefunden:


Ich hatte es so verstanden, dass man mit einem Flieger >900 und <4000 Gramm nur mit der A2-Lizenz fliegen darf.
Das gilt aber wohl nur wenn man bis auf 30 Meter an Personen heran möchte oder näher als 150 Meter an die o.g. Gebiete ranfliegt.
ich finde das ist alles etwas praxisfremd ; oder ?
 

Bunyip

Mitglied
Das hat mit "Drohnen" gar nichts zu tun, sondern mit den Idioten, die diese dort fliegen, wo sie nicht dürfen.

Eigentlich könnte ihr die gesamte Klassendiskussion total vergessen, wenn ihr Mitglied in einem Modellbauverband seid. Anstatt eine 10 Euro günstigere Versicherung bei einem Versicherungsspezialisten zu buchen, lieber einem Verband (z.B. DMFV) beitreten und dann von den gelockerten Regelungen profitieren. Bis Ende 2022 gelten die neuen Regelungen für Mitglieder dieser Verbände nicht, d.h. sie fliegen weiterhin nach der Altregelung.
Ab Ende 2022 wird es dann wiederum neue interne Verbandsregeln geben, die deutlich lockerer sein werden. Die Verbände kriegen für ihre Mitglieder eine eigene Zulassung und regeln dann selbst, wie geflogen werden darf.
Also nicht den Kopf in den Sand stecken, Verbandsmitglied werden und somit Modellflieger anstatt Drohnenpilot sein!

Näheres hier:



Was ist neu?
Auch wenn es im Gesetz vor allem um den Betrieb von Drohnen geht, sind Flugmodelle und das Modellfliegen ganz allgemein ebenfalls betroffen.


Im neuen Paragrafen 21 f LuftVO wird es den Mitgliedern von Luftsportverbänden ausdrücklich erlaubt, Modellflug abweichend von den strengen Anforderungen der EU-Drohnenverordnung zu betreiben, sofern sie dies unter Einhaltung einschlägiger verbandsinterner Verfahren tun.


Die Verbände müssen dafür einen Antrag auf Betriebsgenehmigung stellen, in dem sie Verfahren definieren, die gewährleisten, dass die Verbandsmitglieder geschult werden und dass die Regeln für einen sicheren Modellflug verstanden und eingehalten werden.


Was ist geblieben?
Der neue rechtliche Rahmen für den Modellflugbetrieb in den Verbänden DMFV und DAeC orientiert sich sehr stark an den bisherigen nationalen Regeln.


Für Mitglieder dieser Verbände ist Modellflug natürlich – wie bisher – auf Vereinsgeländen, aber auch weiterhin auf der „grünen Wiese“ möglich. Außerhalb von Modellflugplätzen gilt nun sogar eine Erlaubnisfrei-Grenze von 12 kg. Bisher waren das 5 kg. Ab einem Gewicht von 2 kg ist nach wie vor ein Kenntnisnachweis des entsprechenden Verbandes erforderlich. Eine Höhenbegrenzung, wie wir sie aus der „Offenen Kategorie“ der EU-Drohnenverordnung kennen, gibt es beim Betrieb im Verbandsrahmen nicht.


Modelle, die schwerer als 12 kg (bisher 5 kg) sind, oder Verbrenner, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu Wohngebieten betrieben werden sollen, bedürfen auch weiterhin der Aufstiegserlaubnis durch die Luftfahrtbehörde des entsprechenden Bundeslandes. Den Antrag für diese Aufstiegserlaubnis kann ein Verbandsmitglied stellen, oder auch ein Verein.


Was folgt für den DMFV aus dem neuen Gesetz?
Verbände haben bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 Abs. 1 DVO (EU) 2019/947 zu erlangen. Zuständige Behörde für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist nach § 21g Abs. 1 LuftVO das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Das Ministerium darf dies allerdings an eine Bundesbehörde wie etwa das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) delegieren.


Der DMFV hat schon Mitte 2019 einen Antrag auf Betriebsgenehmigung gestellt und damit den Übergang in den neuen Rechtsrahmen bereits vorbereitet. Der künftige, neue DMFV-Kenntnisnachweis, der wieder 5 Jahre lang gültig sein wird, wird sich konkret auf diese Betriebsgenehmigung und deren Inhalte beziehen.


Sehr wichtig nimmt das Gesetz nun die Information und die Schulung der Verbandsmitglieder. Diese Auflage für Modellflugverbände ist verpflichtend. Beim DMFV hätte es einer solchen Bestimmung nicht einmal bedurft, denn schon jetzt erfüllt unsere Organisation die Anforderungen, die die EU-Kommission in Artikel 16, Absatz 2b) an die Verbände gestellt hat. Angefangen von der Mitgliederzeitschrift Modellflieger über Seminare und Kurse auf Vereins-, Gebiets- und Bundesebene bis hin zur neuen DMFV-Akademie stellt sich der Verband bereits heute seiner Verantwortung für einen sicheren Modellflug. Er wird dies auch im Rahmen der neuen LuftVO tun.
 
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