Devil
Mitglied
Von 1997 aber immer noch gültig:
Ansonsten sehe ich für seine Zulassung schwarz, auch weil er scheinbar gegen technische Auflagen verstossen hat.
Sollte er eine A-Zulassenung haben darf er auf 2,4 GHz mit 75W PEP senden, mit der E-Zulassung lediglich mit 5W.
So oder so hat der Funkamateur auch bei einem Selbstbau dafür zu sorgen dass keine anderen Teilnehmer von Funkfrequenzen durch seinen Sendebetrieb gestört werden.
Auch die Funkamateure haben also keinen Freibrief, ein Grund für mich damlas die Prüfung nicht abzulegen, 750W PEP waren mir einfach zu wenig.
LG,Micha
Dann kann er nur hoffen, dass er Zuhause keine Zuschauer hatte, die dürfen seine "andere" (weil Zuhause) Amateurfunkstelle nicht benutzen. Es sei denn sie haben selbst ein Amateurfunkzeugnis.Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)
§ 5 Rechte und Pflichten des Funkamateurs
Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.
Ansonsten sehe ich für seine Zulassung schwarz, auch weil er scheinbar gegen technische Auflagen verstossen hat.
Sollte er eine A-Zulassenung haben darf er auf 2,4 GHz mit 75W PEP senden, mit der E-Zulassung lediglich mit 5W.
So oder so hat der Funkamateur auch bei einem Selbstbau dafür zu sorgen dass keine anderen Teilnehmer von Funkfrequenzen durch seinen Sendebetrieb gestört werden.
Auch die Funkamateure haben also keinen Freibrief, ein Grund für mich damlas die Prüfung nicht abzulegen, 750W PEP waren mir einfach zu wenig.
LG,Micha