Naja, da hab ich schon schlimmeres gesehen. Klar, wenn man damit nicht leben kann: zurückgeben, wenn das noch geht!
Ansonsten, einfach mit Beilagscheiben das Spiel bisschen reduzieren und gut ist. Ist halt ein günstiges Fahrzeug, kein High End Teil.
Sofern die 14 Tage Rückgaberecht gemäß §1 Abs. 1 u. 2 Fernabsatzgesetz noch nicht verwirkt sind und man auf das mangelhafte Fahrzeug auch gern wieder verzichten kann - ohen Angaben von Gründen einfach zurückgeben. Wichtig ist dabei,
dass kein Grund angegeben wird!, da es sich ansonsten nicht um eine Rückgabe gemäß des voran genannten Paragraphen handelt, sondern um eine Reklamation, und Reklamationen sehen wieder andere Bedingungen vor. In dem Fall - kaufe dir einfach ein qualitativ besseres Fahrzeug und nimm die nicht rückerstattbaren gezahlten Versandkosten einfach als Lehrgeld. Man lernt halt aus Fehlern - und Reely zählt zu einem der größten im Modellbau.
Sofern die 14 Tage bereits verstrichen sind, hast du ein Anrecht auf Nachbesserung seitens des Verkäufers (nicht Herstellers - ACHTUNG!!!). Du kannst also 2mal in Folge eine Nachbesserung verlangen. Entweder in der Form, dass dir der Verkäufer ein neues Fahrzeug zusendet (und du natürlich das alte kostenfrei zurück) oder dir entsprechende Ersatzteile unentgeltlich und versandkostenfrei zur Verfügung stellt. Die Rechtssprechung sagt hier ganz klar aus, dass dem Kunden UNTER KEINEN UMSTÄNDEN Nachteile im Zuge der wirksamen Reklamation (sofern der Kunde den Schaden natürlich nicht selbst verschuldet hat) entstehen dürfen!!!
Kommt der Verkäufer mit dem 2ten Versuch der Nachbesserung dem angestrebten Ergebnis der uneingeschränkten und für diesen Zweck vorgesehenen und sicheren Nutzbarkeit des Gegenstandes nicht nach, so hast du
ERST DANN ein Recht auf eine Rückgabe. In diesem Fall müssen sämtliche gezahlte Leistungen - also auch die Versandkosten - anstandslos zurückgezahlt und der Gegenstand versandkostenfrei an den Händler zurück geführt werden. Klar - die Händler sin ja auch nicht doof und stellen das Car dann einem anderen Trottel wieder in das Paket und hoffen, dass der sich damit zufrieden gibt. Ist dann aber auch nicht mehr dein Problem.
Sofern du das Car in einem Ladengeschäft gekauft hast, gehst du dorthin zurück und verlangst ebenfalls Nachbesserung oder Umtausch. hier gelten dieselben Regelungen wie bei jeder anderen Reklamation auch.
Nicht einschüchtern lassen - die Händler verweisen sehr gern an den Hersteller und möchten ich somit aus der Sachmangelhaftung ziehen. Der Gesetzgeber schreibt allerdings ganz klar vor, dass der Verkäufer für den Sachmangel in erster Instanz gerade stehen muss bzw. dazu verpflichtet ist.
Hoffe geholfen zu haben.
LG - MTN