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LiPo Yuki Brainergy Montagsakku?

yoshi

Betreiber
Mitarbeiter
Die meisten Händler ziehen sich bei Akkus sowieso raus, eben wegen den von Yoshi genannten Punkten...
Solche Bauteile sind halt in allen Bereichen schwierig. Was fängt wo an?...
Der Händler macht sich das erst mal schnell einfach mit einem freundlichem "Der Kunde ist zu doof.", danach steht der Kunde also erstmal in der Beweispflicht...
Und dann sind wir auch schon bei juristischen Instanzen, und da reißt kaum einer was los für 10-100€...
Genauso meine ich das! Solange nicht alle bereit sind vor Gericht zu ziehen, wird sich an der Praxis auch nichts ändern. Es gibt halt die, die es machen und die, die es mit sich machen lassen. Und solange es günstiger ist ab und an einen Gerichtsprozess zu verlieren als allen ihre Akkus zu ersetzen, wird sich daran auch nichts ändern.

Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei paar Schuhe.

Ich bin mir auch nicht sicher ob ich wegen den paar € den Rechtsweg einschlagen würde. Als Rentner durchaus, da hat man Zeit. Aber als voll Berufstätiger, mit eh schon geringem Maß an Freizeit. Naja!
 

exodus88

Autor
Der Händler macht sich das erst mal schnell einfach mit einem freundlichem "Der Kunde ist zu doof.", danach steht der Kunde also erstmal in der Beweispflicht...
Ich weis jetzt nicht ob du meine Beiträge bezüglich der Beweisumkehrpflicht gelesen hast, nicht das wir aneinander vorbeireden.
Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht. Eine Behauptung ist kein Beweis, dafür benötigt es ein Gutachten eines Sachverständigen.
Und das wird sich der Händler nicht antun... Anders ist es natürlich wenn die ersten 6 Monate vorbei sind, da würde ICH mir das auch nicht antun wollen.

Ansonsten geht es mir persönlich ums Prinzip, da spielt es keine Rolle ob der Artikel 5 EUR oder 5000 EUR kostet. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung die zivilrechtliche Sachen abdeckt - Privat und KFZ. Schließlich zahle ich die Beiträge auch nicht nur zum Spaß.

Aber jeder kann das natürlich handhaben wir er will und er es für richtig hält. Ich bin einfach der Meinung man muss sich als Verbraucher nicht alles gefallen lassen.

Gruß

Roland
 

Dukin

Mitglied
Nur mal so zur Info

Ausgenommen von der Garantieleistung sind Verbrauchsartikel und nicht für den längerwärenden Gebrauch bestimmte Artikel. Darunter verstehen sich z.B. auch Batterien, Leuchtmittel, Kerzen, Verpackungen und Verbrauchsmaterialien. Ebenfalls ausgeschlossen sind Folgen von unsachgemäßen Gebrauch und Eingriffen an den Artikeln.
 

Dukin

Mitglied
@exodus88
und ja es ist wirklich so.
Habe am Motorrad bremsen gewechselt bekommen, nach ca 250km ist der Belag weg geflogen und einem Auto hinter uns in die Windschutzscheibe.
Reparatur Auto "meine" Haftpflicht" Reparatur Motorrad die Werkstatt
Bezahlung der bremsbelege "ich"
und ja das Ding war beim Anwalt da ich dadurch in der Haftpflicht nicht hochgestuft werden wollte.
 

exodus88

Autor
Auch mal nur so zur Info...

Es gibt seit 2001 keine gesetzliche Garantie mehr in Deutschland, eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und darf die gesetzlichen Vorgabe der Gewährleistung nicht beschneiden.

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie wird z.Bsp. hier erklärt. - https://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Auch für Akkus gilt somit die 2 Jahresgrenze der Gewährleistung gegenüber dem Händler, nicht dem Hersteller! https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/17987-verschleissteile-gewaehrleistung.html
was allerdings nach den ersten 6 Monaten schwer zu beweisen ist :-(

Gruß

Roland

EDIT: @Dukin

Ich mache die Gesetze nicht, sondern interpretiere diese nur :) recht haben und Recht bekommen sind dabei wieder zwei Paar Stiefel!
 
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