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Gefahren EU Registrierungspflicht Flugmodelle, Kompetenznachweis

Silberkorn

Mitglied
Nur: Für dann evtl. entstandene Schäden muss man auch aufkommen!
Was man tatsächlich benötigt, ist eine Starterlaubnis, soweit es Privatgrund betrifft.
Auch das stimmt so nicht.

LuftVG § 25(1) Satz 1 ist für Modellflug nicht anwendbar. Nachzulesen in:


Seite 21 3. Abs.

Wenn das betreffende Grundstück wo man starten möchte zur sog. "freien Landschaft" gehört, braucht man keine Starterlaubnis des Eigentümers.
Jedenfalls nicht in den meisten Bundesländern.
Das Betretungsrecht für solche Grundstücke regelt § 59 Absatz 1 BNatSchG.


Die jeweiligen Landesnaturschutzgesetze schränken ggf. weiter ein.

Bei uns in BaWü darf jedes Grundstück in der freien Landschaft zur Erholung und für Sport und Spiel betreten werden, ausserhalb der Landwirtschaftlichen Nutzungszeit.
Das bedeutet man darf überall in der sog. offenen Landschaft starten, sollte dem Bauern aber seine hoch stehende Futterwiese nicht kurz vor dem Mähen niedertrampeln.
 
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mcxer

Mitglied
Ein Luftbalon in der Hand, ein Drachen an der Leine, ein Fähnchen in der Hand, ein Fußball, ein Federball etc. etc. - gehört nach meinem gesunden Menschenverstand ( noch ) nicht zum Luftverkehr.

Mit dem gesunden Menschenverstand gehe ich auch beim Wild-Fliegen vor, das klappt hervorragend, auch mit Spaziergängern und Hunde Haltern die es ganz ähnlich handhaben :)
( leider klappt es natürlich nur zu 99% - aber damit muss ich leben.....)
mfg
 

Kasi-Hasi

Moderator
Mitarbeiter
Naja gibt solche und solche Drachen. Meine 3,5m-Matte ist sicherlich kein Spielzeug. Und wenn man sich so manchen "Lifter"-Drachen ansieht, der auf 100 Meter steht und mal eben nen massiven Bodenanker mit rausreißt, weil oben ne kleine Böhe ist, das is schon nicht ganz ohne.

Wobei die Drachenflieger gefühlt noch viel nischiger sind als wir Modellflieger, zumindest versicherungstechnisch sind die zum Großteil auch bei DMO und DMFV. Interessanterweise sind die noch bei 30m/100m max Höhe. Eigentlich sind es doch jetzt 120m oder?
 

Hubschrau-bär

Mitglied
Naja gibt solche und solche Drachen. Meine 3,5m-Matte ist sicherlich kein Spielzeug.
Ich bin da ja immer gerne mal auf der Suche nach Antworten auf solche Probleme.
Bin im WWW über den NRW AEROCLUB gestolpert.

Dürftige Aussage/Zitat:

"Fesselflugzeuge sind Modellflugzeuge, die über zwei Leinen (Höhe und Tiefe) gesteuert werden. Ähnlich einem Lenkdrachen, nur dass die Flugzeuge motorisiert sind und sich aus diesem Grund im Kreis bzw. in einer Halbkugel bewegen."

Der Inhalt selber ist dann wieder ziemlich Blabla.
 

Kasi-Hasi

Moderator
Mitarbeiter
ich hab da heut auch schon paar Stunden in Recherche versenkt, richtig weit bin ich aber nicht gekommen. Bisher haben die sich an unter 100m und unter 5kg gehalten, das kommt mir doch bekannt vor, das war auch so mein Stand als ich mit den Schaumwaffeln damals anfing.

Dann gab es wieder ne Regelung, die Drachen explizit von den Luftfahrzeugen ausgeschlossen hat und eher als "Hindernis" deklariert hat, vermutlich wegen der statischen Eigenschaft eines Einleiners, die stehen ja wirklich mehr in der Luft. Lenkdrachen und Kites sind da vermutlich umterm Radar geblieben.

Jedenfalls gibt es wohl jetzt diesen Ausschluß nicht mehr, aber das scheint zumindest in den Foren die ich so gefunden hab kein Thema.
Das schlimmste ist aber, das man selbst von amtlicher Stelle nur wischiwaschi bekommt, weil man könnte ja auf belastbare Aussagen festgenagelt werden.
 

Hubschrau-bär

Mitglied
Auch so eine Grauzone wird der Raketenmodellbau sein.
Keine Ahnung wie hoch die steigen, da habe ich ausgerechnet bei
Dir hinterm Haus die SpaceX erwähnt.:)
Das werden findige Modellbauer dann sicher auch versuchen, ihr
Modell rückwärts wieder landen zu lassen.;)

Ich denke mal, dass tun was momentan von Nöten ist, dann zurücklehnen
und abwarten ist die beste Möglichkeit im Moment.;)
 
Zuletzt bearbeitet:

mcxer

Mitglied
Über Modell-Raketen habe ich vor vielen Jahren mal einen schönen Bericht im TV gesehen. Da wirst Du in Deutschland extrem beschränkt, wenn es legal sein soll.
Die Jungs die da etwas "mehr" wollen als man ohnehin mit der Silvester Rakete so schafft, die treffen sich daher ausserhalb von Deutschland !
mfg
 

mcxer

Mitglied
Ja EU, allerdings gelten für Modell-Raketen gesonderte Bedigungen, in Deutschland sind die eher besonders streng.
( da fliegt man in diversen Nachbarländern einfach höher.....bzw. ist mehr erlaubt wie hier)
mfg
 

Silberkorn

Mitglied
ich hab da heut auch schon paar Stunden in Recherche versenkt, richtig weit bin ich aber nicht gekommen. Bisher haben die sich an unter 100m und unter 5kg gehalten,
Neue Regelung sagt leider 120m Höhe max, aber dafür 10KG.
10Kg ist für uns Hangflieger geil, da kann ich auch meine Mistral 4900 mal am Hang fliegen, aber max 120m über Pilot ist gaga, da mach ich ja bei der Mistral noch nicht mal den Motor aus.................
 

renner

Autor
120m über Pilot ist nicht gaga, vorher waren es 120m über Grund. Da hättest du am Hang richtig Spaß gehabt. Die 120m galten übrigens auch schon vorher und sind nicht neu ;)
 

Alf-1234

Mitglied
Ich habe da auch noch ein paar Fragen:

Modelle ab 250gr benötigen den Schein A1/A3.
Was mache ich, wenn ich Multicopter habe, die über 2 kg wiegen? Da benötige ich doch den Schein A2.
Wie ist das denn bei Seglern, Hubis und Motorflugzeugen die über 2 kg wiegen. Benötige ich da auch den Schein A2, oder gilt das nur für Multicopter?
Segler, Hubis und Motorflugzeuge können auch abstürzen. Das ich da eine Versicherung benötige ist klar, das geht über meinen Verband dem DMFV.
 

Markus2911

Mitglied
Mach über den DMFV den Kentnisnachweis, wenn du eh im DMFV bist.
Für Modellbauer A2 bis 4 Kg, für Modelle über 4 Kg ,A3.
Wiegt dein Flieger 4-5 Kg brauchst du A3!

Ich bin mal Gespannt, der A1-2-3 soll die gleiche Wertigkeit einer Fahrzeug Fahrerlaubnis haben, also einmal machen ung gut ist.
Ich habe jetzt schon 2 Jahre den Kentnisnachweis vom DMFV, ob der auch so gehandhabt wird.?
 

RedSky

Mitglied
lest mal bitte richtig durch: A2 ist für=
  • Einsatz von: Drohnen (< 4kg, auch über Menschen und in Wohngebieten) <<<< das ist der große Unterschied zu A1/A3 die abseits von Menschen und Wohngebieten sind.;)

Kenntnisnachweis gemäß § 21d LuftVO (gewerblich)

  • Voraussichtlich gültig bis: 31.12.2021
  • Einsatz von: gewerblich genutzten UAS (> 2kg oder zur Erlangung einer Aufstiegserlaubnis/Ausnahmegenehmigung)
  • Art: Präsenz- oder Online-Lehrgang mit abschließender Prüfung
  • Umschreibung: auf den Kompetenznachweis A1/A3 möglich
  • Ausstellende Behörde: anerkannte Stellen des Luftfahrtbundesamtes

Kenntnisnachweis gemäß § 21e LuftVO

  • Voraussichtlich gültig bis: 31.12.2022
  • Einsatz von: Flugmodellen (> 2kg und höher als 100 Meter) und Drohnen (> 2kg) im Sport- und Freizeitbereich im Rahmen eines Modellflugverbandes
  • Art: Online-Einweisung
  • Umschreibung: keine Umschreibung auf Nachweise des LBA möglich (ggf. Anerkennung bis Gültigkeitsende als Kenntnis-/Kompetenznachweis im Verbandsrahmen denkbar)
  • Ausstellende Verbände: DMFV und DAeC

Kompetenznachweis Offene Kategorie A1 und A3

  • Voraussichtlich gültig ab: 31.12.2020
  • Einsatz von: Drohnen (< 25kg, ) und Flugmodellen außerhalb eines Verbandsrahmens
  • Art: Online-Lehrgang und Online-Prüfung
  • Ausstellende Behörde: Luftfahrtbundesamt

EU-Fernpilotenlizenz Offene Kategorie A2


  • Voraussichtlich gültig ab: 31.12.2020
  • Einsatz von: Drohnen (< 4kg, auch über Menschen und in Wohngebieten)
  • Art: Theorieprüfung und praktisches Selbsttraining
  • Ausstellende Behörde: Prüfstellen des Luftfahrtbundesamtes

Kenntnis-/Kompetenznachweis für den UAS-Betrieb im Rahmen eines Modellflugsportverbandes

  • Spätestens gültig ab: 01.01.2023
  • Einsatz von: Flugmodellen und Multicopter im Rahmen der Betriebserlaubnis der Verbände DMFV und DAeC
  • Art: Online-Einweisung
  • Ausstellende Verbände: DMFV und DAeC
 
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safty

Mitglied
Mit dem Kenntnisnachweis bekommst Du nur keine UAS-Betreiber-Nummer (e-ID)
sorry, aber das stimmt so nicht.

Für die Beantragung einer e-ID benötigst du definitiv weder einen Kenntniss- noch einen EU-Kompetenznachweiß (A1/A2/A3 ...)
Hier gilt (auch nach Aussage des LBA) sinngemäß das gleiche, wie beim Kfz, du kannst da durchaus der Fahrzeug-Halter sein ohne im Besitz einer Fahrerlaubniss zu sein.
Nur wenn du selbst dann auch damit in die Luft gehen willst, dann benötigst du natürlich den "Drohnenführerschein".

btw:
Bei der ganzen Kompetenzgeschichte ist aus meiner Sicht sehr verwirrend, daß die Klasse A2 eine ganz besondere "Betriebsart" beschreibt (über/in der Nähe von Menschen) und eben gerade nicht zwischen A1 und A3 angesiedelt ist (was eigentlich ja logisch wäre). Da stolpern viele beim Versuch sich da "einzusortieren" drüber.


Gruß: Stefan
 
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