Das ganze Bastelgedöhns hat immer die Gefahr, das man was falsch gemacht hat oder einfach Pech hat und das Zeug fängt an zu brennen. Dann zahlt keine Versicherung den Schaden und wenn fremdes Eigentum beschädigt wird, hat man noch mehr Ärger an der Backe.
Die elektronischen Haushaltszähler haben in der Regel eine Rücklaufsperre. Man zwingt den VNB also nicht, den selbst produzierten Strom für das gleiche Geld abzukaufen, das man für eine bezogene Kilowattstunde bezahlt. Seit dem Wegfall der EEG-Umlage braucht es auch nicht mehr zwingend einen Erzeugungszähler bei Anlagen >600 W und <10 kW. Allerdings muss dann der Zähler mit Rücklaufsperre gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden. Da habe ich mich mal schlau gemacht und es ist so, dass man mit einer Uraltverteilung leider keinen Zweirichtungszähler gesetzt bekommt. Die Zählerverteilung sollte schon wenigstens aus den 90'er Jahren sein, sonst wird auf eine Modernisierung bestanden.
Ich habe jetzt alles zusammen und warte nur noch auf die Lieferung der Unterkonstruktion für die 8 Module, die ich auf die Garage lege. Wir haben leider einen recht hohen Stromverbrauch, so dass ich die meiste Zeit den selbst erzeugten Strom selbst nutzen werden. Sollte Überschuss bestehen, wird dieser heruntergeregelt, damit der Bilanzkreis meines VNB stimmt, denn wegen meiner alten Zählerverteilung werde ich die Anlage erst anmelden, wenn die ZV sowieso in den nächsten zwei Jahren erneuert wird. Über eine Batterie denke ich dann nach, wenn ich genug Geld habe, um auch das Dach meines Hauses belegen zu lassen. Da ich das nicht selbst machen kann, wird das aber sehr teuer mit Gerüst und allem Drum und Dran. Ich habe da keine Angst, dass der VNB nachfragt, weshalb ich plötzlich vielleicht 3000 kWh weniger Verbrauch habe. Wer soll das bei denen prüfen und sich drum kümmern? Und wenn da Jemand hellhörig wird, dann würde er die Anlage frühestens sehen, wenn sie mal auf Google Maps sichtbar wird. Und wir sollen nun ja Strom sparen. Mache ich.
Sanktionsmöglichkeiten eines VNB sind übrigens sehr begrenzt. Bußgelder können keine Verhängt werden, schon gar keine Strafen. Das Einzige, was ein VNB machen kann, ist den Hausanschluss abschalten. Dafür benötigt er aber einen sehr wichtigen Grund. Es muss Leib und Leben in Gefahr sein. Ist es aber ja nicht, wenn man zugelassene Wechselrichter verwendet und diese normenkonform anschließt. Und ob das normenkonform ist, könnten die gar nicht prüfen, weil sie ja maximal die alte Zählerverteilung sehen, die aus meiner Sicht sogar Bestandsschutz hat.
Meine Balkonanlage hat jetzt übrigens seit März 509 kWh geliefert. Ab 01.10.22 zahle ich 38 ct/kWh. Wenn ich von 600 kWh Jahresertrag ausgehe, was ich zwar für viel halte, aber anscheinend bei meinem Standort möglich ist, sind das 228 €/Jahr Ersparnis. In 5 Jahren ist die Anlage bezahlt.