Seit einiger Zeit werden Fernsteuerungen zur Steuerung von Auto-, Schiffs- und Flugmodellen angeboten, die im 2,4 GHz ISM-Band betrieben werden.
Der Begriff ISM-Anwendungen beschreibt die Nutzung von HF-Energie für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche und ähnliche Anwendungen,
die nicht für die Nachrichtenübertragung angewendet werden. Bekannte Funk-Anwendungen in diesem Band sind WLAN und Bluetooth.
Geräte, die bestimmte technischen Vorraussetzungen erfüllen, um den wesentlichen Anforderungen des Artikel 3.2 der R&TTE-Richtlinie zu genügen, dürfen in Deutschland in diesem Frequenzbereich auf Grundlage von Allgemeinzuteilungen von Frequenzen, das heißt ohne formelles Antrags- und Zuteilungsverfahren, betrieben werden
Der Artikel 3.2 lautet: „Funkanlagen müssen zudem so hergestellt sein, dass sie das für terrestrische/satellitengestützte Funkkommunikation zugewiesene Spektrum und
die Orbitressourcen effektiv nutzen, sodass keine funktechnischen Störungen auftreten.“
Die technischen Vorraussetzungen werden vom „European Telecommunications Standards Institute“ (ETSI) in entsprechenden Standards beschrieben.
Einer von mehreren Standards für das 2,4 GHz ISM Band hat die Bezeichnung ETSI EN 300 328 und beschreibt die technischen Vorraussetzungen für Datenübertragungsgeräte, die im 2,4-GHz-ISM-Band arbeiten und Bandspreiz-Modulationstechniken verwenden.
Der Standard ETSI EN 300 328 gibt, ebenso wie die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für WLAN- Funkanwendungen im 2,4-GHz-Frequenzbereich,
eindeutig und nicht interpretierbar Auskunft, dass unter keinen Umständen mehr als 100 mW EIRP erlaubt sind für die Geräte,
auf welche dieser Standard Anwendung findet und die die in der Norm definierten technischen Voraussetzungen für diese Leistung erfüllen.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt eine Leistungsgrenze von 10 mW.
EIRP bedeutet equivalente, isotrope, abgestrahlte Leistung, und zwar zu jedem Augenblick.
Einzig von Bedeutung ist die momentane Leistung.