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Baubericht Aufbau Balkonkraftwerk

Ingohp

Mitglied
Das verlinkte Video finde ich zu 90% ganz gut. Es kommt aber halt nicht zur Sprache, dass man wissen sollte, was man tut, wenn man sich schon nicht an die VDE hält. Natürlich hat er aber Recht, wenn er diesen speziellen Einspeisestecker für Blösinn hält. Das sehe ich auch so. Das ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Installateure, die gleichzeitig den bürokratischen Aufwand für die Netzbetreiber unterdrücken soll, weil dann halt weniger Leute so eine Anlage bauen (nicht böswillig, sondern weil die Bilanzkreise stimmen müssen und der Strom nicht immer zu 100% im eigenen Haus verbraucht wird). Das ist jedenfalls mein persönlicher Eindruck. Leider hat er nicht so viel Recht, bei der Behauptung, man kann zu Hause machen, was man will und es schreibt einem Niemand was vor.
Alles beginnt mit der EU Verordnung 2016/631, die in der EU geltendes Recht ist. Wie leider bei allen Gesetzen kann man sich drüber streiten, was damit gemeint ist, denn dort steht, dass Erzeugungsanlagen < 0,8 kW nicht signifikant sind. Trotzdem wird in Artikel 13 beschrieben, was so eine Anlage können muss. An verschiedenen Stellen werden die einzelnen Länder auch ermächtigt, in Zusammenarbeit mit allen Akteuren, also Herstellern, Installateure und Netzbetreibern Regeln zu erlassen, an die sich in dem Land Jeder zu halten hat. Meines Wissens sind die mittlerweile auch gerichstfest. Kaum ein Netzbetreiber wird aber vor Gericht ziehen, weil ein Anschlussnehmer eine Balkonanlage in seine Schukosteckdose steckt. Das ist auch kein hinreichender Grund, einen Anschluss abzuschalten, wenn in diesem Zusammenhang nicht Leib und Leben oder andere Anschlussnutzer gefährdet sind, was nicht passieren sollte, weil die Dinger ja CE Zeichen haben, was nachweist, dass sie Artikel 13 und die länderspezifischen Regeln einhalten. Sonst dürften die Anlagen hier gar nicht verkauft werden. Gleichzeitig wird in Artikel 29 in geltendes Recht gegossen, dass der Betreiber einer Erzeugungsanlage dem Netzbetreiber die Einhaltung aller Anforderungen nachweist und ein Betriebserlaubnisverfahren durchläuft. Dieses Verfahren ist dann wieder in der VDE-AR-N 4105 niedergheschrieben und in den Ergänzungen bzw. Anmelderegularien der einzelnen VNB festgelegt. Wie die 4105 jetzt auf die Grenze von 600 VA kommt, weiß ich nicht, denn aus der EU-Verordnung gehen nur 800 W hervor. Möglicherweise wegen der bei Anlagen unter 30 kW möglichen 70% Regelung. Dann müssten es aber 560 VA sein und keine 600. Das ist eine Einschränkung, die ich eher nicht für gerichtsfest halte. Aber ich bin kein Anwalt, sondern Ingenieur und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, heißt es.
Was gar nicht geht, ist 12 solcher Anlagen an einem Anschluss zu kombinieren. Das nimmt er leider sehr sportlich. Denn damit wird dann auf jeden Fall gegen geltendes Recht verstoßen, wenn die 12 Anlagen nicht im Abstand von 12 Montane gebaut werden, was dann ja 12 Jahre dauern würde.
Jetzt habe ich glaube ich genug zu dem Thema geschrieben. Es sollte nur deutlich werden, dass es vom zuständigen VNB abhängt, ob man so eine Anlage einfach anschließen kann, oder mit Ärger rechnen muss, weil sie einem Ärger machen können, wenn sie das wirklich wollen. Das ganze Thema ist leider extrem komplex und aus meiner Erfahrung kennen selbst viele Installateure nicht hinreichend die Anschlussregeln, was die Zulassung solcher Anlagen (>=135 kW) oft unnötig sehr in die Länge zieht.
 
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BAXL

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Ich bin da ganz bei Dir.
nicht böswillig, sondern weil die Bilanzkreise stimmen müssen und der Strom nicht immer zu 100% im eigenen Haus verbraucht wird
Diesen Punkt nannte mir mein freundlicher Energieversorger auch, was ich absolut nachvollziehen kann. Das ist auch der Grund der Beschränkung auf 600Wp, weil bei der Leistung unterstellt wird, dass der erzeugte Strom überwiegend selbst verbraucht wird und gar nicht erst in das öffentliche Netz gelangt. Man bedenke auch, dass das die Spitzenleitung unter optimalsten Bedingungen ist. Was ich interessant finde war die Aussage, dass ausschließlich die Leistung des Inverters zählt. Ich könnte also durchaus 1kWp an Kollektoren anschließen, solange der Inverter auf 600W begrenzt.

Damit eröffnet mir diese Regelung natürlich, die Solarkollektorfläche überzudimensionieren, um immer einen möglichst hohen Ertrag am Stecker zu haben.
Allerdings treibt das die Investitionskosten hoch, was mich dann an der Effizienz zweifeln lässt. Am effizientesten ist eine Anlage, wenn der Strom immer komplett selbst verbraucht werden kann, darum halte ich von einer gezielten und weit zu hohen Überdimensionierung nichts. Ein eindeutiges Richtig kann man also nicht definieren.

Die Sache sollte einfach anzuwenden bleiben. Nicht jeder ist ein Fuchs und setzt sich bis ins Detail mit der Technik und den Möglichkeiten auseinander. Im Moment sind das natürlich noch sehr viel die Technikaffinen, was sich aber zu ändern beginnt.

Ich finde die Sache gut und würde mir wünschen, dass einige Hemmnisse bei der Errichtung noch abgebaut würden.
 
D

Deleted member 1492

Gast
Ich finde die Sache gut und würde mir wünschen, dass einige Hemmnisse bei der Errichtung noch abgebaut würden.
Da kenne ich eine Geschichte von nem Kumpel, der eine alte Wassermühle als Gaststätte mit Übernachtungsmöglichkeit aufgezogen hat.
Die Substanz des Gebäudes topfit, der Bach floss wie seit hunderten von Jahren mit aller Kraft.

Nach Investition in Form eines modernen Generators hatte er minimal 50% Überschuss.
Was folgte war ein fast 10 Jahre andauernder Kampf mit Netzbetreibern und Behörden.
U.A. auch die Farce, dass man ausgerechnet ihm den Umweltschutz auf den Hals schickte.

Am Ende hat er gewonnen, er bekam Entschädigung, aber nochmal würde er sowas wohl nicht machen.
Das zeigt aber auch, wo der Hase im Pfeffer liegt. Denn es gibt eine sehr starke Lobby der "alten" Energieversorger.
Genau die verhindern aber, um ihrer selbst willen, dass es eine echte Energiewende gibt.
 
D

Deleted member 1492

Gast
Tja, solange man "die Macht" hat, warum sollte man das goldene Kalb schlachten?

Hier liegt erheblicher Nachholbedarf von der Politik, nicht nur Schwafelei.
 

Ingohp

Mitglied
Da kenne ich eine Geschichte von nem Kumpel, der eine alte Wassermühle als Gaststätte mit Übernachtungsmöglichkeit aufgezogen hat.
Die Substanz des Gebäudes topfit, der Bach floss wie seit hunderten von Jahren mit aller Kraft.

Nach Investition in Form eines modernen Generators hatte er minimal 50% Überschuss.
Was folgte war ein fast 10 Jahre andauernder Kampf mit Netzbetreibern und Behörden.
U.A. auch die Farce, dass man ausgerechnet ihm den Umweltschutz auf den Hals schickte.

Am Ende hat er gewonnen, er bekam Entschädigung, aber nochmal würde er sowas wohl nicht machen.
Das zeigt aber auch, wo der Hase im Pfeffer liegt. Denn es gibt eine sehr starke Lobby der "alten" Energieversorger.
Genau die verhindern aber, um ihrer selbst willen, dass es eine echte Energiewende gibt.
Da muss man immer aufpassen, dass man alle Details kennt. Deshalb möchte ich auch zu diesem geschilderten Fall nichts sagen. Ich habe aber jeden Tag mit Erzeugungsanlagen zu tun und kann schonmal sagen, dass jeder, der so eine Anlage betreiben will, Energieversorger wird. So ist das nun mal. Da unser Strom bis 2050 nur noch aus solchen dezentralen Kraftwerken kommt, müssen die Dinger einfach bestimmte Anforderungen erfüllen können. Da gab es seit 2008 die BDEW-Richtlinie für die Mittelspannung und auch vorher schon für die Niederspannung Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen, die nur von den Netzbetreibern herausgegeben wurden und deshalb nicht von allen Gerichten als anerkannte Regeln der Technik gesehen wurden. Ab 2012 dann für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz die VDE-AR-N 4105, die aber bis 2018 viele Lücken hatte. Die oben von mir zitierte EU-Verordnung hat die Länder gezwungen, ordentliche Regeln zu erlassen, weshalb jetzt vieles, was vorher BDEW-Richtlinie oder Musteranschlussbedingungen des VDN (jetzt BDEW) waren, jetzt als VDE Anwendungsregel herausgegeben wurde (anzuwenden seit April 2018). Was wie angeschlossen werden darf ist jetzt weitgehend gerichtsfest geregelt. So muss es z.B. für jede Erzeugungsanlage ein Einheitenzertifikat geben, das bestätigt, das die Anwendungsregel eingehalten wird (siehe EU-Verordnung).
Um auf die Wasserkraftanlage zurück zu kommen.
Auch die braucht ein Einheitenzertifikat, wenn sie neu gebaut wird. Es gibt dann Kriterien, ab wann die Anlage dem neusten Stand entsprechen muss. Wird nur der Generator 1:1 getauscht, ist das keine wesentliche Änderung. Hat sich der VNB dagegen gewehrt, hat er offensichtlich selbst keine Ahnung von den Regeln. Wird aber der Generator getauscht und ein neues Entkupplungsschutzgerät eingebaut ist es eine wesentliche Änderung und man braucht ein Einheitenzertifikat. Sonst dürfen die Netzbetreiber die Anlage gar nicht ans Netz lassen, sonst verstoßen wir gegen geltendes Recht. Gerade bei Wasserkraftanlagen in diesem Kleinmaßstab ist das ein heikles Thema, weil die nicht in Serie produziert werden und deshalb die Erstellung eines Einheitenzertifikats ein teurer Spaß ist, der die Anlage unrentabel macht. Das haben wir uns aber nicht selbst ausgedacht, sondern ist Folge der Überlegung, dass sich diese Anlagen am Netz nach vorgegebenen Regeln verhalten können müssen, weshalb man das gesetzlich geregelt hat. Sonst baut Jeder was er will und 2050 bricht die Stromversorgung zusammen. Dann zeigen zwar alle auf die Netzbetreiber, aber die hätten ja keine Handhabe gehabt, das zu verhindern. Da hat man ausnahmsweise mal auf Ingenieure gehört. Im EEG sieht das anders aus. Ich bin für Erneuerbare Energie. Aber das läuft nicht immer volkswirtschaftlich sinnvoll. Vermutlich hat sich deshalb der dortige VNB gegen den Anschluss gewehrt. Ist aber vergebene Liebesmüh, weil vor Gericht fast immer der Anlagenbetreiber gewinnt, da das EEG pro Anlagenbetreiber geschrieben ist. Gut für Anlagenbetreiber. Schlecht für billigen Strom, weil durch die Netzverstärkungskosten, die die VNB tragen, die Netzdurchleitungsentgelte teurer werden. Dann bezahlen es wieder alle, nur halt nicht der Anlagenbetreiber, der sich den Großteil seine Stroms dann selbst erzeugt.

Es könnten noch so viele PV-Anlagen gebaut werden, ohne dass Kosten für die Allgemeinheit entstehen. Leider werden sie mittlerweile häufig dort geplant, wo es eben nicht mehr so einfach möglich ist. Damit meine ich nicht die Hausdachanlagen mit 5 bis 10 kW, die höchstens da zu einem Problem werden, wo sie zu bestehenden Anlagen eines Aussiedlerhofs dazu kommen.
 

BAXL

Admin
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Was ich mit meinen "Hemmnissen" meinte, waren in der Hauptsache die Gebäudeeigentümer und nicht die Energieversorger.
Als Mieter, oder Besitzer einer Eigentumswohnung, hat man meist schlechte Karten. Wenn man Solarkollektoren anbringen möchte, braucht man immer vom Vermieter, oder von der Eigentümergemeinschaft, die Erlaubnis.

Vermieter lehnen die Anbringung kategorisch ab. Die Begründungen halte ich für vorgeschoben. So wird die Ablehnung damit begründet, dass es das Gesamtbild störe, oder die Bausubstanz geschädigt würde, die Elektroanlage brennen könne usw.. Werden diese Argumente entkräftet, legt man gerne noch mit der Unfallgefahr durch herabstürzende Kollektoren nach.

Eigentümergemeinschaften sind da nicht besser, da werden die gleichen Gründe ins Feld geführt.
Am Ende ist es eigentlich nur der Wille etwas nicht zu wollen.
Also schlechte Bedingungen für eine Energiewende.

Ich denke aber, dass wir uns von einem Baubericht entfernt haben.
Die Diskussion ist dennoch sehr gehaltvoll und informativ, weshalb ich diese später mit einem eigenen Thema würdigen und auslagern werde.
Im Moment lasse ich das aber noch unter dem Thema "(Baubericht) Aufbau Balkonkraftwerk" weiterlaufen, um die Diskussion nicht zu zerstören.
 

BAXL

Admin
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Die letzten Wochen war Sauregurkenzeit und die Anlage hat tagsüber oft nur mit Hangen und Würgen 30-50W geliefert. Aber sie hat geliefert.

Genau betrachtet war sie sogar hocheffizient, weil jedes produzierte Watt 1:1 verbraucht wurde.
Nach dem Schneefall am Wochenender war komplett Ebbe, weil der Schnee die Kollektoren zugedeckt hat. Nachdem ich den oberflächlichen Schnee entfernen konnte hat das Licht dennoch gereicht, um durch die verbliebene Eisschicht zu kommen und weiterhin ca. 30Watt zu liefern.

Heute gab es Sonnenschein und das Eis war angetaut. Dadurch konnte ich das Eis leicht entfernen und siehe da, die Anlage konnte zwischen 200W und 300W abliefern. Die nächsten Tage wird es bei uns ebenfalls tagsüber Sonne geben. Sofern es in der Nacht nicht wieder schneit, beginnt die Anlage langsam wieder mehr zu produzieren. Ich ringe mit mir, das Konzept weiter auszubauen und eine Lösung zu finden, auch in den Morgen- und Abendstunden bis an die erlaubten 600Watt zu kommen. Meine Idee wäre es, zusätzlich zwei weitere Kollektoren fast senkrecht (also schon ein gewisser Neigungswinkel) an die Hauswand zu hängen. Damit würde ich im Zweifel aber die 600W überschreiten können.

Mir geistert eine Lösung im Kopf, bei der ich den Strom je Inverter messe und beim Überschreiten der 600W den Inverter abzuschalten, der die geringere Leitung bringt. Das wird regelmäßig dann der, von den senkrecht hängenden Kollektoren sein. Als Messmöglichkeit bin ich auf auf diese kleinen Wandler (SCT-013-030 Nichtinvasiver Sensor-Split-Core-AC-Stromwandler für Arduino ) gestoßen, die man einfach nur um eine 230V Ader klipsen muß.



Mal sehen, da muß ich noch drüber nachdenken....
 

BAXL

Admin
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Leider ist meine Idee gerade in Luft aufgegangen. Ich hatte ein freundliches aber ernüchterndes Telefonat mit dem Enegieversorger. Es geht also nicht um die Systemleistung, sondern um die installierte photovaltaische Leistung, die darf 600W PVA nicht überschreiten. Im Klartext, die PV-Module dürfen auch nicht mehr als 600W PVA bringen, selbst wenn der Inverter auf 600W abgegbene Leistung an das Netz begrenzt. Ich war wohl nicht der erste mit dieser guten Idee :).

Edit 06.03.2023:

Mittlerweile beschäftige ich mich seit 5 Jahren mit der Thematik und gehe gelegentlich die Posts durch.
Die 600W installierte PV-Leistung, die lt. der Aussage eines Mitarbeiters des Versorgers ebenfalls nicht überschritten werden darf, ist totaler Quatsch. Aktuell, also heutiges Datum, ist die installierte PV-Leistung nicht geregelt, also im Umkehrschluss auch nicht begrenzt. In der Novellierung des EEG soll der Wert aber auf 2kWp begrenzt sein bei einem angeschlossenen Wechselrichter, der 800W ins Netz abgeben darf. Daran sieht man, wie über die Jahre selbst bei den Energieversorgern Halbwissen dazu geführt hat, den uninformierten Endverbraucher zumindest zu verunsichern.
 
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BAXL

Admin
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Aktuell treibt mich der Gedanke um, überschüssige Energie meiner Solaranlage in einen Energiespeicher zu leiten. Mir ist klar, dass sich das kurzfristig nicht rechnen wird, es ist mehr der Idealismus und die reine Freude an solch einer Überlegung. Auf dem Markt werden bereits viele solcher Anlagen angeboten. Im Moment ist das Angebot und die technisch erforderlichen Voraussetzungen noch etwas unklar. Der Speicher soll schließlich nur befüllt werden, wenn ich weniger konsumiere, als die Solaranlage erzeugt. Dazu müssen diverse Messeinrichtungen eingebaut werden. Einmal eine Meßeinrichtung, die den aktuell bezogenen Strom von Energieerzeuger misst und eine Meßeinrichtung für die momentane Stromerzeugung. Weiterhin bereitet mir der Aufstellungsort und der Anschluß des Speichers etwas Kopfzerbrechen.

Viele Speicher werden per DC direkt an die Kollektoren angeschlossen, andere ziehen den Strom als AC (Wechselstrom). Würde ich direkt anschließen, müsste der Speicher in der unbeheizten Garage untergebracht werden (starke Temperaturschwankung nach oben und nach unten). Eine AC-Anbindung wäre im Keller möglich, weil die Garage eine direkte Zuleitung besitzt, was die Messung des erzeugten Stroms etwas erleichtern würde. Im Moment ist also alles noch sehr nebulös. Wenn ich voran komme, schreibe ich das hier ins Thema.
 

Jojo

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Moin,

mit den paar Watts hast du Energieüberschuss? In welchen Größenbereich denn?

Das muss doch minimalst sein, oder?

Gruß Jojo
 

Jojo

Mitglied
Na weil es mich interessiert ;)

Ich hab hier ne Grundlast um die 0,3-0,4KW. Weiss ich erst, seit ich da eine App hab. Früher wusste ich das nicht. Wenn die üblichen Verbraucher wie Kühlschrank, Heizung, Waschmaschine, Spülmaschine zuschalten natürlich entsprechend mehr, tw. in der Spitze schon 8kw laut der App von Solar Edge. Dem gegenüber steht dann die PV Anlage mit 8,64kwp und 13,1kwh Speicher, die das zu managen versucht und auch gut schafft. Da hab ich dann natürlich einen sehr hohen Überschuss der ins Netz geht und kärglich entlohnt wird aber nun schon fast den Strom, den ich kaufen musste, mit bezahlen kann. Grundgebühr aussen vor.

Hast du noch den alten Zähler der rückwärts laufen kann? Weil dann bekommst du das doch super vergütet und brauchst keinen Speicher. Mir hat man den natürlich durch den Umbau nun zweitnah ausgebaut, leider.

Gruß Jojo
 

BAXL

Admin
Mitarbeiter
:D nee, alles bereits auf elektronischem Zähler. Ich habe eine Grundlast von um die 230W. Meine Anlage liefert nominal max 600W/p, habe aber auf dem Zähler schon 615W gesehen. Tagsüber ist bei mir nicht soviel Stromabnahme, es sei denn, meine Frau startet intelligent die Elektrogeräte wie Spülmaschine, Waschmaschine und/oder Trockner. Bei 3 Personen wird also nicht immer alles komplett verbraucht. Und sagen wir mal so, wenn sich zufällig noch ein paar Watt sparen lassen ;) könnte ein Speicher sinnvoll geladen werden, ohne ins Netz einzuspeisen. Das ganze wird sich wahrscheinlich mit heutigen Parametern sich nicht so schnell rechnen, aber angeblich sollen die Speicher 20 Jahre überdauern.
 

Jojo

Mitglied
Ich denke da ist der Überschuss zu klein für die Arbeit die du dir machst. Kurz den Fön oder Backofen an und schon ist der wieder leer.

Mein Speicher soll 20 Jahre schaffen. Schauen wir mal
 
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