• Hallo Zusammen, Aufgrund der aktuellen Situation setzten wir die Möglichkeit aus, sich mit Gmail zu registrieren. Wir bitten um Verständnis Das RCMP Team

Traxxas Rustler 4x4 VXL ESC

Etosch

Moderator
Mitarbeiter
Kann man nicht sagen rechtlich Moment ihr habt aus DE versendet ich sende ebenso nur nach DE zurück ?
Nein - Erfüllungsort ist Österreich und es wird auch österreichisches Recht vereinbart. Nur Wettbewerber können das als Wettbewerbsverstoß verfolgen. Als deutscher Händler erscheinen und dann als ausländischer Handeln ist ein unrechtmäßiger Wettbewerbsvorteil - nur will da scheinbar keiner ran.
 

ultrapower

Mitglied
Der Rustler ist verkauft.
Hab gestern ein Kronos V2 bei Modellbau Metz bestellt.
Bin mal gespannt wie der Wagen so ist.
Der Shop ist bis jetzt auf jeden Fall zu empfehlen, gestern Abend bestellt, heute versendet.
So soll das sein:)
 

ultrapower

Mitglied
Der Kronos ist gekommen und wir sind schon 4 Akkus damit gefahren.
Ich muss sagen, bis jetzt bin ich mega begeistert von dem Teil, komplett alles macht einen sehr hochwertigen und stabilen Eindruck.
Kein Vergleich zum Rustler und der Kronos ist nur unwesentlich teurer.
Gefahren wird mit 4 S, was Leistungstechnisch meiner Meinung absolut ausreicht, selbst mit 4S fährt er auf den hinteren Räder.
Ich kann den Wagen mit gutem Gewissen weiter empfehlen und den Shop auch!!
 

ultrapower

Mitglied
Hallo,

mal wieder ein Problem mit einem Modellbau Shop:-(
Diesmal geht es um HorizonHobby.de
Also entweder hab ich nur Pech, oder ich seh die Sache immer falsch an.
Irgendwie klappt überhaupt nichts, egal was ich bestelle und ich verliere so langsam den Spaß am Hobby :-(
Ich setz mal die ganze Konversation hier rein, mich würde interessieren was Ihr dazu meint:
Ist leider viel zu lesen.

Ich: Heute ist der Telemetrie Empfänger gekommen.
Leider funktioniert dieser nicht.
Der Empfänger leuchtet bzw. blinkt nicht wenn ich den Flug Akku anschließe.
Habe es mit dem binde Knopf und einem binde Stecker versucht.

Ich kann alles andere ausschließen, da ich den alten Empfänger wieder eingebaut neu gebunden habe und dieser tadellos funktioniert.

Kann ich den Empfänger wieder zurück senden bzw. umtauschen?

Horizon: haben Sie den Empfänger registriert?

Ich: nein ich habe den Empfänger nirgends registriert.
Es steht auch nichts von Registrierung vor Benutzung in der Anleitung.

Hab den Empfänger in das Modell verbaut und unter Beobachtung der Polarität so angeschlossen wie der alte, Regler auf Kanal 1 etc.
Nach dem anschließen des Flugakkus müsste der Empfänger blinken und nach dem binde Vorgang leuchten.
Problem ist er blinkt nicht, somit funktioniert auch das binden nicht.
Der alte Empfänger gleich angeschlossen funktioniert.

Horizon: Bitte registrieren Sie den Empfänger auf unserer Spektrum Seite und achten Sie darauf auch Ihre Fernsteuerung auf dem neuesten Stand zu haben.

Ich: ich habe kein USB Interface Kabel mit dem ich die Seriennummer auslesen kann.
Muss ich mir jetzt erst so ein Kabel kaufen um ein defektes Teil zu reklamieren?

Zudem bezweifle ich das es mir die Nummer anzeigt da der Empfänger tot ist, bzw er sich ja nicht einschalten lässt wenn Strom drauf kommt, dann kann ich mit Sicherheit auch nichts auslesen.

Und nun?

Horizon: es wäre ratsam für zukünftige Registrierungen ein USB Kabell zu haben.
Schicken Sie uns den Empfänger sodass die Kollegen das überprüfen können.
Wir empfehlen den defekten Artikel zur Prüfung, ggf. Reparatur an unseren Service Center zu schicken.
Bitte senden Sie Ihre Ware mit
- Ihrem kompletten Namen, E-Mail und Versandadresse
- der Artikelnummer und Artikelbeschreibung
- genauer Beschreibung des Fehlers/Problems
- gut leserlicher und eindeutiger Kopie oder hochwertigem Fotoausdruck des Kaufbelegs
Damit wir Sie bei Rückfragen telefonisch erreichen können, geben Sie bitte auch eine Telefonnummer an.
Bitte denken Sie daran, dass Ware die zur Reklamation eingesendet wird, immer komplett inkl. Zubehör eingesendet werden muss.
Falls es sich nicht um einen Garantiefall handelt, werden Ihnen eventuell die Reparaturkosten, sowie Ersatzteile in Rechnung gestellt.
Nach Prüfung und Bearbeitung werden wir Ihnen die Ware schnellstmöglich zurückschicken.

Ich: danke für die Infos.
Ein USB Kabel werde ich dann bei der nächsten Bestellung mit bestellen.

Können Sie mir noch einen Retoure Schein zusenden?
Ich habe den Artikel bei Ihnen gekauft.
Bestellnummer: HHEU-20XXXXXXX

Horizon: wir schicken keine Retourenscheine.
Die Versendung muss von Ihnen übernommen werden.

Ich: also so was habe ich ja noch bei keinem Shop erlebt, das spricht ja nicht gerade für guten Service von Horizon Hobby bei einem Problem/Garantie Fall:-(
Ärgerlich genug das ich ein defektes Teil bekommen habe, jetzt muss ich mich noch mit so was beschäftigen.

Ist die Ware mangelhaft, muss der Unternehmer die Transport- oder Versandkosten übernehmen. Gemäß § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Bitte senden Sie mir einen Retourenschein.

Horizon: Sie haben den Empfänger direkt an den Flugakku angesteckt und den bestimmt dadurch beschädigt.
Das muss in den Service zurückgeschickt werden um überprüft zu werden.

Ich: der Flugakku kann nicht direkt an den Empfänger gesteckt werden da dieser einen IC3 Stecker hat und nicht in den Empfänger passt.
Er wurde ganz normal vom Regler an den Kanal 1 angeschlossen so wie jeder andere Empfänger auch.
Schon eine Frechheit im Vorfeld zu behaupten ich hätte ihn falsch angeschlossen und ihn dabei beschädigt.
Da kommt der Verdacht auf, das Sie sich vor der Gewährleistung drücken wollen und Sie sich noch über die Gesetze hinwegsetzen und schreiben ich muss die Rücksendung übernehmen.
Dieses ist gesetzlich geregelt und wie schon geschrieben, sind Sie gemäß § 439 Abs. 2 BGB dazu verpflichtet die Rücksendekosten zu übernehmen.
Ihr Verhalten ist absolut inakzeptabel.

Natürlich sende ich Ihnen den Artikel zu, um ihn im Service überprüfen zu lassen.
Aber ich übernehme nicht die Versandkosten!

Das dies das letzte Produkt ist, das ich von Horizon Hobby / e-flite gekauft habe, dürfte wohl klar sein.

Entweder Sie senden mir jetzt einen Retourenschein oder überweisen mir die Versandkosten, oder ich übergebe die Sache meinem Anwalt.

Des weiteren hätte ich gern die Kontaktdaten von Ihrem Vorgesetzten um die Angelegenheit endlich zu erledigen.

Horizon: Nein, auf keinen Fall.
Sie haben mir in Ihrer Email vom 29. März geschrieben dass Sie den Empfänger an den Flugakku gesteckt haben, aber vielleicht hatte ich das auch falsch interpretiert.
Auf jeden Fall muss der Empfänger an uns zurück um überprüft zu werden.
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Ich: dann haben Sie es falsch interpretiert.
Hatte geschrieben das der Empfänger nicht blinkt wenn ich den Flugakku anschließe.
Ich muss ja den Flugakku an den Regler anschließen, sonst bekommt ja der Empfänger keinen Strom.

Wie machen wir das jetzt mit den Versandkosten?

Horizon: Bitte schreiben Sie dazu dass Sie die Versandkosten erstattet bekommen wollen.

Ich: Machen Sie das bei jedem Kunden so?
HorizonHobby.de ist jetzt kein kleines Unternehmen und Sie können mir doch nicht erzählen, das Sie das Gewährleistungsrecht nicht kennen?

So kann man seine Kunden auch verkraulen.
Hier geht es nicht um die 8,- Versandkosten , sonder ums Prinzip.
Als Kunde bin ich auch nicht verpflichtet, hier in Vorkasse zu gehen.

Seither nichts mehr gekommen.
Was meint ihr dazu?
Was würdet Ihr machen?

Ich sehe die Sache so, ich sende den Empfänger auf meine Kosten an Horizon Hobby.
Dann sagt der Service das was durchgebrannt ist weil ich angeblich was falsch angeschlossen habe.
Somit muss HorizonHobby mir die Versandkosten nicht bezahlen und mir keinen Ersatz zusenden.
Einfach für die, sehr ärgerlich für mich, Empfänger kostet 100,- Euro.
Wenn die das behaupten dann schau ich in die Röhre, wie soll ich das beweisen das das nicht so ist?
Dadurch das mir schon im Vorfeld gesagt wurde ich hätte was falsch angeschlossen und das Verhalten im Mail Verkehr sehe, gehe ich stark davon aus das das die Mache sein wird:-(

Kann ich einen Empfänger kaputt machen wenn ich das Regler Kabel am Empfänger Kanal 1 um 180° verdreht einstecke?
Normal ja nicht, Pluss ist ja in der Mitte.
Das wäre das einzige was die mir vorwerfen könnten.

Also wo ich auf jeden Fall nie wieder bestellen werde ist beim Schweighofer und bei Horizon.

Vielen Dank mal wieder für Eure Hilfe!!
 

Etosch

Moderator
Mitarbeiter
Moin!

Wie lange ist denn der Kauf her? Evtl. ist ein Widerruf ja noch möglich und die bessere Alternative.

Wenn man den Stecker falsch herum in den Empfänger steckt kann man nichts kaputt machen - keine Angst.

Merke Dir für das nächste Mal - so wenig Informationen wie möglich geben:

Empfänger heute erhalten und festgestellt, dass er ohne Funktion ist. Wie möchten Sie mir Ersatz liefern? Fall sie nicht direkt im Tausch Ersatz liefern möchten, werten Sie dieses Schreiben bitte als Widerruf. Mfg.

Gruß, Axel

ps: leider ist Recht haben und Recht bekommen bei Versandhändlern nicht immer das gleiche. Manchmal muss man sich entscheiden, ob man das spiel spielen will.
 

safty

Mitglied
Daß du den Empfänger durch um 180 Grad "verdrehtes" Einstecken des Regler-Kabels zerstört hast, wage ich mal stark zu bezweifeln.
Zur Qualität des HH-Service und deren "Fähigkeiten" anständig mit Kunden zu kommunizieren, verbietet mir meine anerzogene Höflichkeit jeglichen Kommentar. ;)
 

MatzeBOH

Mitglied
Kurze Anmerkung wegen der Versandkosten: der Shop / Händler / Hersteller MUSS kein Retouren-Label an Dich versenden. Es müssen ggfs. die Versandkosten übernommen werden, das ist richtig.
Ich hatte auch schon einen Garantiefall -ich bin mir nicht mehr sicher ob es bei Berlinski, Metz oder einem anderen Shop war!- bei dem ich das defekte Gerät erst einmal auf meine Kosten eingeschickt habe.

Ich habe die Höhe der Versandkosten direkt mit angegeben, das defekte Teil wurde geprüft, kostenlos ersetzt und ich habe die Versandkosten erstattet bekommen. Fertig, kein Drama, alles gut.
Bei Versandkosten -wir reden normal über 5€ bis maximal 10€- in Vorleistung zu gehen sehe ich entspannt.. man bekommt die schon wieder wenn die Reklamation berechtigt ist!

Gruß, Matze
 

ultrapower

Mitglied
Moin!

Wie lange ist denn der Kauf her? Evtl. ist ein Widerruf ja noch möglich und die bessere Alternative.

Wenn man den Stecker falsch herum in den Empfänger steckt kann man nichts kaputt machen - keine Angst.

Merke Dir für das nächste Mal - so wenig Informationen wie möglich geben:

Empfänger heute erhalten und festgestellt, dass er ohne Funktion ist. Wie möchten Sie mir Ersatz liefern? Fall sie nicht direkt im Tausch Ersatz liefern möchten, werten Sie dieses Schreiben bitte als Widerruf. Mfg.

Gruß, Axel

ps: leider ist Recht haben und Recht bekommen bei Versandhändlern nicht immer das gleiche. Manchmal muss man sich entscheiden, ob man das spiel spielen will.
Danke für den Tipp, werd ich mir merken:thumbsup::thumbsup:
Hab den Empänger am 25.03.2021 bekommen.
Da es noch keine 14 Tage her ist, kann ich dann obwohl ich den Regler als defekt reklamiert habe und ihn schon ausgepackt + eingebaut habe (original Verpackung noch vorhanden)
noch von meinem Wiederrufsrecht gebrauch machen?
Hiernach müsste dann ich die Rücksendekosten tragen, aber hätte dann die Garantie mein Geld wieder zu bekommen,richtig?

Mir geht es nicht um die paar Euro Versand, es geht einfach ums Prinzip weil ich mir verarscht vorkomme.
Laut Gesetzt müsste ich den Versand nicht bezahlen und nur weil der Händler sich dumm stellt, will ich erst recht nicht die Versandkosten bezahlen.
Horizon hat mir auch nicht mal angeboten die Kosten für Versand zu überweisen wenn Sie keine Retourenlabel versenden.
Ich soll ja erst mal in Vorkasse gehen , was ja eigetlich auch nicht rechtens ist.

Gibt es eigentlich schon einen Thread, Erfahrungen mit Modellbau Shops?
Wenn nein sollte man einen erstellen, so das jeder weis wo man schlecht bedient wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

MatzeBOH

Mitglied
Mir geht es nicht um die paar Euro Versand, es geht einfach ums Prinzip weil ich mir verarscht vorkomme.
Laut Gesetzt müsste ich den Versand nicht bezahlen und nur weil der Händler sich dumm stellt, will ich erst recht nicht die Versandkosten bezahlen.
Horizon hat mir auch nicht mal angeboten die Kosten für Versand zu überweisen wenn Sie keine Retourenlabel versenden.
Ich soll ja erst mal in Vorkasse gehen , was ja eigetlich auch nicht rechtens ist.
Naja die haben Dir doch angeboten die Kosten zu übernehmen:

Horizon: Bitte schreiben Sie dazu dass Sie die Versandkosten erstattet bekommen wollen.
Das ist für mich ein eindeutiges Angebot die Versandkosten dann zu erstatten. Und warum soll der Händler denn in Vorleistung gehen? Er hat aus seiner Sicht erst einmal ein Produkt verschickt das neu ist und funktionieren sollte. Wenn es zur Prüfung zurück soll kann er doch die Versandkosten dann zusammen mit der Ware erstatten bzw. ein neues funktionierendes Teil schicken und die Versandkosten dann erstatten? Der Umkehrschluss wäre ja: Händler bezahlt Versandkosten, und wenn die Reklamation unberechtigt ist muss er dem Geld hinterherlaufen. Würde ich an der Stelle vom Händler auch lieber so machen das der Kunde erst einmal in Vorleistung geht und ich dann hinterher erstatte. Ich denke das würde dann auch ohne Murren passieren...

Gruß, Matze
 

ultrapower

Mitglied
Naja die haben Dir doch angeboten die Kosten zu übernehmen:


Das ist für mich ein eindeutiges Angebot die Versandkosten dann zu erstatten. Und warum soll der Händler denn in Vorleistung gehen? Er hat aus seiner Sicht erst einmal ein Produkt verschickt das neu ist und funktionieren sollte. Wenn es zur Prüfung zurück soll kann er doch die Versandkosten dann zusammen mit der Ware erstatten bzw. ein neues funktionierendes Teil schicken und die Versandkosten dann erstatten? Der Umkehrschluss wäre ja: Händler bezahlt Versandkosten, und wenn die Reklamation unberechtigt ist muss er dem Geld hinterherlaufen. Würde ich an der Stelle vom Händler auch lieber so machen das der Kunde erst einmal in Vorleistung geht und ich dann hinterher erstatte. Ich denke das würde dann auch ohne Murren passieren...

Gruß, Matze
Vielleicht habe ich so einen dicken Hals das ich das ganze schon zu negativ sehe.
Ich hab das von Horizon so verstanden, das ich das erwähnen soll das ich die Kosten erstatten haben will, ob ich diese bekomme ist die andere Frage.
Letzendlich werd ich hinter den Kosten hinterherlaufen müssen.
Sehe das ganze auch aufgrund der Konversation sehr skeptisch.
Kann doch nicht sein das man so oft hin und her schreiben muss bis man weis was sache ist und mir im Vorfeld schon einen Fehler unterjubeln will.
Das habe ich bei anderen Shops besser erlebt.

Stellt sich jetzt die Frage ob es sinvoller ist von meinem Wiederrufsrecht gebrauch zu machen, falls das in meinem Fall noch geht?
 

Etosch

Moderator
Mitarbeiter
Da muss ich mal einhaken - was meinst Du damit? Wenn ich etwas neu gekauft habe, das in meinen Augen nicht funktioniert und ich gebe das zurück zum Händler und der stellt fest, dass es doch funktioniert und ich nur zu blöd war es richtig zu bedienen, dann muss das für den Kunden kostenlos sein. Da gibt es entsprechende Gerichtsurteile, dass die Kosten der Überprüfung im Falle, dass kein Fehler vorliegt nicht dem Kunden in Rechnung gestellt werden dürfen.

Grundsätzlich geht das noch. Du hast es ausgepackt und getestet und möchtest es jetzt nicht mehr. Widerrruf und gut - einen Grund brauchst Du nicht angeben und ein erlöschen des Rechts gibt es nur unter ganz bestimmten Umständen, die hier nicht greifen. Der Gesetzgeber ist auch ganz deutlich: wenn es kaputt ist, dann war es das bei Lieferung schon. Wenn der Händler das anders sieht, dann darf er es gerne beweisen - nicht behaupten -beweisen.

Recht haben und Recht bekommen ist im Zivilrecht aber immer spannend.

Gruß, Axel
 

MatzeBOH

Mitglied
Da muss ich mal einhaken - was meinst Du damit? Wenn ich etwas neu gekauft habe, das in meinen Augen nicht funktioniert und ich gebe das zurück zum Händler und der stellt fest, dass es doch funktioniert und ich nur zu blöd war es richtig zu bedienen, dann muss das für den Kunden kostenlos sein. Da gibt es entsprechende Gerichtsurteile, dass die Kosten der Überprüfung im Falle, dass kein Fehler vorliegt nicht dem Kunden in Rechnung gestellt werden dürfen.
Ich meinte damit den "Normalfall": Ich denke etwas ist defekt, will das geprüft und ein funktionierendes Teil haben. Sicher das der Händler auch den Versand von mir zu ihm bezahlen muss wenn ich das zum Testen einschicke und alles in Ordnung ist? Fände ich echt arschig für die Händler, dann könnte man ja ständig einschicken obwohl nix ist, das wäre ja richtig teuer für die :oops:

Das die keine Prüfungskosten nehmen dürfen steht (für mich) auf nem andren Blatt, die dürfen dann ja ggfs. freundlich schreiben "Sie waren zu doof das richtig in Betrieb zu nehmen" ;)

Gruß, Matze
 

ultrapower

Mitglied
Grundsätzlich geht das noch. Du hast es ausgepackt und getestet und möchtest es jetzt nicht mehr. Widerrruf und gut - einen Grund brauchst Du nicht angeben und ein erlöschen des Rechts gibt es nur unter ganz bestimmten Umständen, die hier nicht greifen. Der Gesetzgeber ist auch ganz deutlich: wenn es kaputt ist, dann war es das bei Lieferung schon. Wenn der Händler das anders sieht, dann darf er es gerne beweisen - nicht behaupten -beweisen.

Recht haben und Recht bekommen ist im Zivilrecht aber immer spannend.

Gruß, Axel
[/QUOTE]

Also wäre ein Widerruf ohne Angabe von Gründen die schnellste und einfachste Lösung?

Was mach ich wenn die mir schreiben das ich die Ware ja schon als defekt reklamiert habe?

Wie kann der Händler ein Mangel beweisen, reicht es wenn der Artikel dort von einem Mitarbeiter in der Service Abteilung begutachtet wird?
 

Etosch

Moderator
Mitarbeiter
Also wäre ein Widerruf ohne Angabe von Gründen die schnellste und einfachste Lösung?
Ja.

Was mach ich wenn die mir schreiben das ich die Ware ja schon als defekt reklamiert habe?
Sagen, dass Du dadurch Dein Recht auf Widerruf ja nicht verwirkt hast. Das Teil ist halt nicht so, wie du es Dir vorgestellt hast. Punkt.

Wie kann der Händler ein Mangel beweisen, reicht es wenn der Artikel dort von einem Mitarbeiter in der Service Abteilung begutachtet wird?
Nein, das reicht nicht. Er kann es versuchen, aber letztendlich braucht es eines Gutachters, der gutachterlich darstellt, dass das Teil nicht schon defekt zu Dir geschickt wurde. Und jetzt rate mal, wer in jedem Fall die Kosten für das Gutachten bezahlt. Richtig, der Händler.

Fände ich echt arschig für die Händler, dann könnte man ja ständig einschicken obwohl nix ist, das wäre ja richtig teuer für die
Zwingt ihn ja niemand dazu, einen Onlineshop zu betreiben und damit z.b. Vorführware und Ladenmiete und Mitarbeiter einzusparen. Er darf auch ein Ladengeschäft betreiben, wo er die "Probleme" nicht hat. Das Fernabsatzgesetz ist auch ein Versucht, den stationären Handel nicht zu benachteiligen.
Aber ein Händler darf sehr wohl entscheiden mit einem Kunden z.b. kein Geschäft mehr abschließen zu wollen. Das darf er z.b. auch zusätzlich zum Namen an einer Adresse festmachen - es herrscht Vertragsfreiheit. Auf dem Wege ist Mißbrauch dann ein Riegel vorgeschoben.

Gruß, Axel
 
Zuletzt bearbeitet:

ultrapower

Mitglied
@ Axel
Vielen Dank mal für Deine / Eure Hilfe und Unterstützung.
Werde dann mal von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen und Euch auf dem laufenden halten.
 

ultrapower

Mitglied
@Etosch @Alle
Kannst mir nochmal etwas Hilfestellung geben?
Heute sind 14 Tage seit meinem Widerruf vergangen.
Natürlich konnte ich bis dato noch keinen Zahlungseingang von Horizon Hobby verbuchen.
Auch habe ich nicht mal eine Benachrichtigung bekommen, das die Teile bei Ihnen eingegangen sind.

Auf welchen § kann ich mich jetzt berufen?
Was sollte ich jetzt tun, schreiben wie der Status aussieht und ne Frist setzten?
 
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