speziell hin oder her, auch Conrad muß sich an die gesetze halten...
als erstes mal würde ich da nix über garantie machen. garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers, bei der uU kosten für den käufer entstehen können (z.b. müßen die versandkosten zum hersteller selbst getragen werden).
im gegebenen fall greift die gesetzlich geregelte gewährleistung. für die ist außschließlich erst mal der verkäufer verantwortlich. wie der das dann mit dem hersteller regelt kann dem käufer egal sein. die gewährleistung ist zwei jahre gültig. in den ersten 6 monaten davon muß der verkäufer nachweisen, daß die ware ohne mängel verkauft wurde. nach den sechs monaten muß der käufer nachweisen, daß der mangel schon beim kauf vorhanden war (ggf. gutachten = teuer, dann besser über garantie).
die gewährleistung beinhaltet auch, daß der käufer entscheiden darf, wie ausgebessert wird: durch reparatur oder durch austausch. das kann der verkäufer nur ablehnen, wenn ihm durch eine der arten unverhältnismäßig hohe kosten enstehen, was er vor gericht z.b., wenns denn so weit kommen sollte, nachweisen müßte.
zur orientierung und zum einstieg:
§439 BGB
jo, mach grad nen umschulung. erst letzte woche ne klausur drüber geschrieben. nennt sich AWL (allgemeine wirtschaftslehre), und beinhaltet uA genau dieses thema. was ein furztrockener, unverständlicher (juristendeutsch ist wie chinesisch...) und sterbenslangweiliger sch...marn
gruß