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Die neue Drohnenverordnung - Flyer

D

Deleted member 13

Gast
Nun Tach auch

Weshalb sollten Gewerbliche jammern ?

Auszug :
5. Chancen für die Zukunftstechnologie: Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. Zudem wird das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Landesluftfahrtbehörden können dies künftig für Geräte ab 5 kg erlauben.


Gruß Franz
 
D

Deleted member 13

Gast
Nun Tach auch

Währe ja auch schlimm , denn Gewerbe und Steuer als Staatseinnahme sind eng miteinander verknüft .


Gruß Franz
 

Dragondriver

Mitglied
Für kommerziell immer. Da spielt das Abfluggewicht erstmal keine Rolle. Erst wenn, soweit ich das weiß, 25 kg überschritten werden, kommen noch andere Regeln dazu.
 

Nebelspinne

Mitglied
Ihr lest nur im Forum, oder?

Macht euch maln Bild ausserhalb,, dann wisst ihr, warum ich vom Jammern schrieb.
Keiner der gewerblichen ist derzeit glücklich mit der neuen Gesetzeslage.

Von fast allem, was man fotografieren möchte, muss man 100m Abstand halten, innerorts nicht mehr möglich, wenn man über private Grundstücke fliegen muss, jeder Grundstückseigentümer muss um Erlaubnis gefragt werden, wohnen dort mehrere, jeder Mieter, wenn mit Kamera geflogen wird.
Das schafft keiner, einer sagt Nö, das wars mit drüber fliegen. Einzelne Häuser können für Makler oder Eigentümer gar nicht mehr wirklich fotografiert werden, wills der Nachbar mit seinem Haus nicht drauf, etc.

Redet mal mit gewerblichen Leuts, die ersten haben schon Insolvenzen angekündigt.

Vom BvCP initiierte Petition: https://www.change.org/p/bundesmini...rhindern-cf4c1019-ed18-43f8-a867-204e769af2ea

Deswegen hab ich davon komplett abgesehen, mehr als Kosten kommen da auf mich nicht zu.
 
D

Deleted member 13

Gast
Deswegen hab ich davon komplett abgesehen, mehr als Kosten kommen da auf mich nicht zu.
Nun Tach auch

Das ist ja Sinn und Zweck der Sache , Sarkasmus aus .

Ein Profi mit seinem Equipment wird schon nach gesunden Menschverstand handeln .
In fremden Händen kann das schon anders aussehen .
Was einem so durchscheinen läßt , daß im schlimmsten Falle ein Flugapperat zur gezielten Waffe werden kann .

Tja privat ist nun mal privat , ob nun Besitz oder die sogenannte Privatsphäre .


Gruß Franz
 

Dragondriver

Mitglied
Das eine Genehmigung zum überfliegen von Grundstücken eingeholt werden muss, war doch eigentlich auch schon vorher. Nur hat sich da kaum einer dran gestört. Auch da konnte man ein Gebäude aus Augenhöhe her aufnehmen, aber sobald man schon nur eine Stehleiter benutzt hat, wurden Rechte verletzt. Jetzt, wo durch die neue Verordnung überall drüber geschrieben und geredet wird, wird es erst vielen bewusst und das Geschrei in der Öffendlichkeit ist groß. Zum Nachteil der Gewerblichen, die bis jetzt zwar mit allgemeiner Aufstiegsgenehmigung geflogen sind, aber ohne Einwilligung der Betroffenen Gebäude oder Anlagen Eigentümer. Wobei es mit Sicherheit vorher auch schon Einige gab, die sich dies Genehmigungen eingeholt haben.
 

Randy

Mitglied
N'abend.

Warum die eine oder andere hier etwas gegen mich zu haben scheint, kann sie mir gerne persönlich sagen. So ein unwirksam unterschwelliges Getrete unterm Tisch nervt.

Also gerne pm oder vorbeikommen. Bier steht kalt.;)

Lgr
 

Randy

Mitglied
So, es hat etwas gedauert, ging ein paar mal hin und her und die angeschriebene Person musste sich selbst erst informieren.
Letztlkch hat sie mir diesen Link geschickt, in dem wie ich finde vieles klar gemacht wird. Vor allem, wer die alten Regeln kennt, wird sich hier gut zu Recht finden:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/star...*[@attr_id='bgbl117s0683.pdf']__1497440509737

Viel Spaß :)

Schön inde ich das alles nicht. Dies heißt nämlich, wir können uns auf ein geltendes und nachlesbares Gesetz nicht verlassen, da wir nicht wissen können, ob es paallel dazu nicht eine das Gesetz in Teilen aufhebende oder ändernde Regelung gibt.

LGR
 

Randy

Mitglied
Die haben das Ganze schon ins Gesetz eingebunden - alles nachzulesen im

§21a LuftVO -
§ 21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

und

§21b LuftVO -
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

... bis § 21f



LGR :)
 
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Deleted member 17

Gast
Toll, es ist jetzt eine an der Elphi zerschellt, die andere war auf dem Telemichel
geparkt.:)
Und Hamburg macht mobil.:p
Das sind schon krasse Schäden an der Aussenfassade der Elphi, auch am Fernsehturm
ist die Restaurantebene um einen halben Meter abgesackt, das bei dem Durchmesser.:p

Die geschädigten vom G20 Chaos dürfen wohl etwas länger auf Entschädigung
warten.:(
Kriegen wohl erst Geld, wenn die ersten Drohnenflieger ihre 50.000 € abgedrückt haben.:eek:

Da gibt es nichts neues, letzer Stand 13.07.2017

Wie krank ist das eigentlich alles?
 
D

Deleted member 13

Gast
Nun Tach auch

Das ist nicht krank , das Prinzip nennt sich Geldschöpfung .


Gruß Franz
 

_ulie_

Mitglied
Wenn man die Kommentare unter dem NDR Bericht liest, wird einem schlecht...

"Drohnenführerschein" ist eigentlich auch ein Witz, kostet 200-300 EUR, man muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und das ganze ist dann für 5 Jahre gültig.
Der eigentliche Witz: Vorfliegen, also zeigen das man überhaupt mit dem Fluggerät umgehen kann muss man nicht :thumbsdown:
 

Markus2911

Mitglied
Wenn man die Kommentare unter dem NDR Bericht liest, wird einem schlecht...

"Drohnenführerschein" ist eigentlich auch ein Witz, kostet 200-300 EUR, man muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und das ganze ist dann für 5 Jahre gültig.
Der eigentliche Witz: Vorfliegen, also zeigen das man überhaupt mit dem Fluggerät umgehen kann muss man nicht :thumbsdown:
Wie wo was? Sind das jetzt Komentarpreise oder ein Vorgeschmack vom Verband?

Zur Praxis:
Ist doch bei Flurförderfahrzeugen das gleiche, da wird nur Theorie gelehrt.
 

_ulie_

Mitglied
Komentarpreise? Verband? Verstehe nur Bahnhof... :D

Nun, ich denke ein fliegendes Objekt ist schon was anderes als ein Flurförderfahrzeug.

Gruß
Uli
 

Dragondriver

Mitglied
Da wo diese Preise verlangt werden, scheint mir das aber eher in Richtung gewerblicher Fliegerei zu gehen. Weil da von Mitarbeiter Schulung für ihre Projekte geschrieben wird. Für privat scheint da noch nicht wirklich was da zu sein, außer über SafeDrone by Lufthansa. Das erste Zertifikat habe ich ja schon von denen. Hoffe da komme ich erstmal mit durch.:cool: Und in den Ihren Mitteilungen schreiben die, das die geänderten Prüfungsfragen, für die neue Regelung, in Arbeit sind und rechtzeitig für die Online Schulung/Prüfung fertig sein sollen. Und dann auch wieder kostenlos. So verstehe ich das zumindest. Habe da noch nichts von Kosten für den privat Flieger gelesen. Nur für Gewerbliche scheint das dort auch was zu kosten. Habe aber in diesem Bereich noch nicht weiter rein gelesen.
 

_ulie_

Mitglied
Ob privat oder gewerblich, da gibt es keinen Unterschied.
Bei allen Copter oder Modellflugzeug Piloten die ein Modell mit einem Startgewicht über 2kg fliegen möchten, muss der Kenntnisnachweis nach §21a ab Oktober vorhanden sein. Dieser kann derzeit von 11 anerkannten Stellen in Deutschland durchgeführt werden.
Das Safedrone Zertifikat bringt da leider gar nichts.
Und ob eine Onlineprüfung durchgeführt werden kann bei der man nicht schummeln kann, halte ich derzeit für fraglich. :(
 
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