nun ja, soweit ich weiß, ist Raphi erst 14 Jahre alt (stimmt doch, Raphi?) - und somit zählt er lt. Jugendarbeitsschutzgesetz noch als Kind.
Erst ab einem Alter von 15 Jahren dürfen Jugendliche einen Ferienjob annehmen; vorher: ab 13 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist eine leichte Tätigkeit bis zu 2 Stunden täglich möglich (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 und Abs. 3 JArbSchG).
Sarkasmus an: Raphi, Du trägst doch Zeitungen aus, dabei erhältst Du umgerechnet 2,50 EUR je Stunde.... wenn Du schneller läufst, steigt Dein Stundenlohn
Sarkasmus aus