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Deleted member 17
Gast
Das ist so nicht ganz richtig.Möcht mal kurz was zu den gebrauchten Angeboten mit "Rest-Garantie" sagen - die Garantie gilt nur für den Erst-Käufer. Mit dir als Drittem hat (z.B.) Conrad keinen Vertrag und damit auch keinerlei Verpflichtung, dir irgendwie entgegen zu kommen.
Wenn ein Händler einem Dritten also irgendwelche Garantie-"Ansprüche" gewährt, dann ist das reine Kulanz.
Ist der Kaufbeleg anonym Kassenbeleg, kann der Händler das nicht nachvollziehen.
Es besteht auch die Möglichkeit Garantieansprüche vertraglich beim Kauf festzuhalten,
kann aber ein langer Weg werden, eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen 160,00 €,,,,,,,,,
Anders verhält es sich bei der gesetzlichen Gewährleistung, da ist der Hersteller in der
Pflicht. In Fall REELY dann also Conrad. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht
zum Mangel beim Hersteller, in den folgenden Monaten dann beim Konsumenten.
Aber bitte jetzt keine Grundsatzdiskussion, hier geht es ja in erster Linie um eine
Modellberatung.